KKM: Reaktorschnellabschaltung vom 08.02.2012 nach Abschaltung einer Speisewasserpumpe

Betroffenes Werk / Titel

KKW Mühleberg: Reaktorschnellabschaltung nach Abschaltung einer Speisewasserpumpe

Datum / Zeit

08. Februar 2012, 13:45 Uhr

Sachverhalt

Beim Anbringen von Messgeräten zur Erfassung des Betriebsverhaltens der Speisewasserpumpe B kam es durch eine ungewollte Beeinflussung der Anlage zu einer Abschaltung dieser Pumpe. Die als Reservepumpe dienende Speisewasserpumpe C war anstelle der Speisewasserpumpe A in Betrieb. Die Speisewasserpumpe A befand sich zu diesem Zeitpunkt im Leerlauf. Dadurch war nach der Abschaltung der Speisewasserpumpe B nur noch eine Pumpe in Betrieb, was zu einem Absinken des Füllstandes im Reaktor bis auf einen Wert führte, der automatisch eine Reaktorschnellabschaltung auslöst.

Dem Vorkommnis vorausgegangen war am Vormittag desselben Tages eine ebenfalls durch das Anbringen von Messgeräten verursachte Abschaltung der Speisewasserpumpe A. Um eine Wiederholung einer solchen ungewollten Pumpenabschaltung zu vermeiden, war vorgesehen, für weitere Messungen die betroffene Pumpe im Leerlauf zu betreiben und an deren Stelle die Speisewasserpumpe C in Betrieb zu nehmen. Aufgrund eines Missverständnisses brachte das im Bereich der Speisewasserpumpen tätige Personal am Nachmittag die Messgeräte an der Speisewasserpumpe B an. Zu diesem Zeitpunkt wurde aber die Speisewasserpumpe A im Leerlauf betrieben.

Im KKW Mühleberg wird der im Reaktor produzierte Dampf auf zwei verschiedene Turbinen-Generator-Gruppen geleitet, um Strom zu erzeugen. Der Dampf wird anschliessend wieder zu Wasser kondensiert. Dieses Wasser wird über Speisewasserpumpen zurück in den Reaktor gefördert. Jeder Turbinen-Generator-Gruppe ist eine Speisewasserpumpe zugeordnet (A und B). Für den Ausfall einer dieser beiden Pumpen steht eine Reservepumpe C zur Verfügung. Wenn die Reservepumpe an Stelle einer der beiden Speisewasserpumpen (A oder B) bereits in Betrieb ist, führt bei voller Reaktorleistung der Ausfall einer der beiden anderen Pumpen auslegungsgemäss zu einer Reaktorschnellabschaltung.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Der Betreiber hat die temporär angebrachten Messgeräte wieder entfernt.

Um Missverständnisse nach Planungsänderungen zu vermeiden, verlangt eine interne Arbeitsvorschrift nun zusätzliche Arbeitsvor‑ und Nachbesprechungen.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI überprüfte nach der Reaktorschnellabschaltung, ob Gründe gegen ein Wiederanfahren der Anlage vorlagen. Weil die Abschaltung nicht durch einen technischen Anlagefehler verursacht worden war, die Ursache nicht mehr vorhanden war und sich die Anlage auslegungsgemäss verhalten hatte, stimmte das ENSI dem Wiederanfahren zu.

Das ENSI forderte weitere organisatorische Massnahmen, um sicherzustellen, dass kurzfristige Änderungen von Fahrprogrammen schriftlich erfolgen und alle involvierten Personen Kenntnis davon haben.

Beurteilung durch das ENSI

Die Störung führte zu einer Reaktorschnellabschaltung.

Das Vorkommnis hatte eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Kriterium für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

>Auslösung von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

Stand aktualisiert am 21. März 2013