KKG: Fehlfunktion einer Leittechnik-Baugruppe am 18. August 2014

BETROFFENES WERK / TITEL

KKW Gösgen: Fehlfunktion einer Leittechnik-Baugruppe

DATUM / ZEIT

18. August 2014, 15:00 Uhr

SACHVERHALT

Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG) war im Leistungsbetrieb. Dabei wurden unterschiedliche Werte bei der analogen und der digitalen Messung der Steuerstabstellungen festgestellt. Bei der Prüfung der zuständigen Baugruppen für die analoge Steuerstabstellungsmessung konnte die Ursache dafür festgestellt werden. Die Baugruppen dieses Typs waren mit dem Austausch eines Teils der Leittechnik in der Jahresrevision 2014 neu eingebaut worden. Die Steuerstabstellung wird zusätzlich digital erfasst, diese Messung lieferte jederzeit korrekte Werte.

Abklärungen zeigten, dass die Fehlfunktion beim Auswechseln derjenigen Baugruppen auftritt, welche anderen Baugruppen desselben Typs den Takt zur Synchronisation vorgeben. Als Ursache für die Fehlfunktion der Baugruppe wurde ein vom Datenblatt abweichendes Verhalten elektronischer Bauteile, welche den Takt zur Synchronisation bestimmen, erkannt.

EINSTUFUNG (NACH RICHTLINIE ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

MASSNAHMEN DES BETREIBERS

Die betroffenen Leittechnik-Baugruppen werden umgerüstet, indem die elektronischen Bauteile, welche den Takt zur Synchronisation bestimmen, neu ausgewählt und abgeglichen werden.

MASSNAHMEN DES ENSI

Das ENSI beurteilt die Massnahmen des KKG als ausreichend und stellt daher keine Forderungen.

BEURTEILUNG DURCH DAS ENSI

Die digital erfassten Stabstellungsanzeigen waren jederzeit korrekt. Die Störung betraf die analogen Stabstellungssignale einiger Steuerstäbe. Ein Kriterium zur automatischen Absenkung der Reaktorleistung wurde nicht erreicht. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist deshalb als gering einzustufen.

KRITERIUM FÜR DIE AUFSCHALTUNG AUF DER ENSI-WEBSITE

Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt.

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

Stand: 22. Dezember 2014