HSK erteilt Freigabe zum Wiederanfahren von Block 1 des KKW Beznau
Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Beznau am Abend des 3. Juli 2001 die Freigabe für das Wiederanfahren von Block 1 erteilt. Das Werk wurde am 23. Juni 2001 für den periodischen Wechsel eines Teils der Brennelemente abgestellt. Die HSK hat sich überzeugt, dass der Brennstoffwechsel und die übrigen Arbeiten ordnungsgemäss ausgeführt und die Vorschriften für den Strahlenschutz eingehalten wurden.