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Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre Jahrestagung vom 24. bis 26. Oktober 2001 in Rheinsberg abgehalten. Sie wurde gemeinsam geleitet von Dr. A. Matting, Ministerialdirigent im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und W. Jeschki, Direktor der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK). Themen an der Tagung waren u.a. der Informationsaustausch über den Schutzgrad der Kernkraftwerke gegen Terroranschläge sowie die Massnahmen und Studien, die dazu in den beiden Ländern ergriffen bzw. in Auftrag gegeben wurden. Weiter wurde das Vorgehen besprochen und beschlossen, um den gegenseitigen Informationsaustausch über die nukleare Entsorgung weiterzuführen und noch zu verstärken.

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Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat diese Woche dem Sekretariat der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien den zweiten Schweizer Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die nukleare Sicherheit eingereicht. Der Bericht wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in englischer Sprache erstellt. Das Sekretariat der IAEA wird diesen Bericht zusammen mit 52 weiteren Berichten den Vertragsstaaten zustellen. Die in Arbeitsgruppen eingeteilten Staaten haben anschliessend Gelegenheit, sich zu den Länderberichten zu äussern und Fragen vorzubringen.

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Im Kernkraftwerk Beznau (KKB) wurde heute Morgen (Donnerstag, 18. Oktober 2001) der Reaktor von Block 2 wegen einer elektrischen Störung an einem Regelsystem im nichtnuklearen Sekundärteil der Anlage automatisch abgestellt. Es gab dadurch keine Abgabe von radioaktiven Stoffen an die Umwelt.

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Die schweizerischen KKW-Betreiber müssen ihre Schutzkonzepte gegen Flugzeugabstürze und Sabotage überprüfen. Dazu hat sie die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) aufgefordert, die überdies abklärt, ob zusätzliche Schutzmassnahmen notwendig und angemessen sind. Die Schweiz ist neben Deutschland das einzige Land, das Sicherheitskriterien gegen Flugzeugabstürze vorschreibt.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) am Dienstagnachmittag, 18. September 2001, die Freigabe zum Wiederanfahren nach Abschluss der Revision erteilt. Das Werk war vom 13. Juli bis 18. September 2001 für den Brennelementwechsel sowie für Revisions- und Erneuerungsarbeiten abgestellt. Die HSK hat die für die Sicherheit der Anlage wichtigen Arbeiten inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und insbesondere der Einbau eines neuen Reaktorschutzsystem ordnungsgemäss ausgeführt wurden.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) am Dienstagmorgen, 4. September 2001, die Freigabe zum Wiederanfahren nach Abschluss der Revision erteilt. Das Werk war vom 12. August bis 3. September 2001 abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln und die vorgeschriebenen Unterhalts- und Prüfarbeiten sowie Tests auszuführen. Die HSK hat die für die Sicherheit der Anlage wichtigen Arbeiten inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) am Abend des 27. August 2001 die Freigabe zum Wiederanfahren nach Beendigung der Revisionsarbeiten erteilt. Das Werk war vom 4. August bis zum 27. August 2001 abgestellt. In dieser Zeit wurden Brennelemente ausgewechselt, Instandhaltungsarbeiten durchgeführt und es fanden umfangreiche Prüfungen an mechanischen und elektrischen Komponenten sowie an bautechnischen Strukturen und Anlagenteilen statt. Die HSK hat die Revisionsarbeiten verfolgt, vor Ort Inspektionen vorgenommen und die Resultate der Funktionskontrollen und Prüfungen beurteilt. Ein besonderes Augenmerk richtete sie auf das Vorkommnis, bei dem zwei Anlagenoperateure bei ihrem Rundgang, der der Kontrolle der Bereitschaft von Systemen diente, Checklisten gefälscht haben. Die HSK konnte sich überzeugen, dass alle Arbeiten vorschriftsgemäss abgeschlossen wurden und dass die von zwei Operateuren gefälschten Checklisten einen Einzelfall darstellen und durch die vorgesehenen Qualitätssicherungsmassnahmen frühzeitig entdeckt wurden. Sie kommt zum Schluss, dass die Anlage in einem Zustand ist, der einen sicheren Betrieb im nächsten Zyklus 2001/2002 erlaubt.

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Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Samstag, den 28. Juli 2001, die Freigabe zum Wiederanfahren für den 23. Betriebszyklus erteilt. Das Werk war vom 7. Juli bis zum 28. Juli abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln, Unterhalts- und Prüfarbeiten auszuführen sowie die vorgeschriebenen Tests und Wiederholungsprüfungen vorzunehmen. Die HSK hat die wichtigen Arbeiten verfolgt und inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass alle Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden. Mit der Freigabe hat die HSK Bedingungen verknüpft.

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