Die HSK erteilte dem Kernkraftwerk Mühleberg die Freigabe zum Wiederanfahren nach der Revision

Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) am Dienstagmorgen, 4. September 2001, die Freigabe zum Wiederanfahren nach Abschluss der Revision erteilt. Das Werk war vom 12. August bis 3. September 2001 abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln und die vorgeschriebenen Unterhalts- und Prüfarbeiten sowie Tests auszuführen. Die HSK hat die für die Sicherheit der Anlage wichtigen Arbeiten inspiziert. Sie hat sich überzeugt, dass die Arbeiten und Prüfungen ordnungsgemäss abgeschlossen wurden.

Der Reaktorkern des KKM enthält 240 Brennelemente. Während des Stillstands wurden davon 40 verbrauchte durch neue Elemente ersetzt. Keines der Brennelemente zeigte einen Defekt.

Die Unterhalts-, Prüf- und Testarbeiten entsprechen dem für eine Revision üblichen Umfang. Instandhaltungen wurden unter anderem an Ventilen, Pumpen und Steuerstabantrieben, an der Hochdruckturbine und am Generator durchgeführt. An zahlreichen elektrischen Systemen wurden Funktionstests und Kalibrierungen vorgenommen. Mit verschiedenen Prüfmethoden wurden mechanische Komponenten und Schweissnähte, unter anderem am und im Reaktordruckbehälter und an Rohrleitungen, untersucht. Alle diese Arbeiten zeigten, dass das Kernkraftwerk Mühleberg sicher den nächsten Zyklus aufnehmen kann.

Der Kernmantel im Reaktordruckbehälter, ein nicht unter Druck stehender Metallzylinder, hatte bei Prüfungen im Jahre 1990 Risse an Schweissnähten gezeigt. Seither wird der Kernmantel in den Revisionen mit einer Unterwasserkamera überprüft und die Rissbereiche der Schweissnähte werden mit Ultraschallmessungen überwacht. Das in der Revision 2001 beobachtete Risswachstum an der am meisten betroffenen Schweissnaht betrug 80 mm. Dies entspricht dem Risswachstum der vergangenen Jahre. Rechnungen zeigten, dass der Kernmantel auch bei Störfällen seine Funktion erfüllt und die Sicherheit des Reaktors nicht beeinträchtigt. Trotzdem hatte KKM im Jahre 1996 den Kernmantel mit Zugankern versehen, womit eine zusätzliche Sicherheit für den Kernmantel besteht.

Die Revisionsarbeiten erfolgten unter Beachtung der erforderlichen Strahlenschutzmassnahmen. Alle Dosisgrenzwerte der Strahlenschutzverordnung für das Personal wurden eingehalten.

Nach Abschluss aller Arbeiten und Tests und der Schlussbegehung durch den SVTI und die HSK erteilte die HSK dem KKM die Freigabe zum Wiederanfahren für den 29. Betriebszyklus.