Kernkraftwerk Leibstadt: INES-1-Vorkommnis bei der Lagerung des Wasserabscheiders
Im Kernkraftwerk Leibstadt ist es am 20. September 2018 zu einer unerwarteten Erhöhung der Ortsdosisleistung am Abstellplatz des Wasserabscheiders gekommen. Dieses Vorkommnis wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI der Stufe 1 auf der internationalen Ereignisskala INES zugeordnet. Die Aufsichtsbehörde stellt nun zwei Forderungen an das KKW Leibstadt.
Am 20. September 2018 befand sich das Kernkraftwerk Leibstadt KKL in seiner Jahreshauptrevision. Während dieses Stillstands wurde der Wasserabscheider ausgebaut und im speziell dafür vorhandenen Lagerbecken abgestellt. Aufgrund der fehlerhaften Bedienung einer Armatur für dieses Lagerbecken versagte eine Dichtung teilweise. Dies führte dazu, dass der Wasserspiegel im Wasserabscheider-Lagerbecken absank und dadurch die Abschirmung der Strahlung durch das Wasser abgeschwächt wurde.
Der Wasserabscheider
Der Wasserabscheider befindet sich im Leistungsbetrieb oberhalb der Brennelemente. Er entfernt Wassertropfen, die mit dem aufsteigenden Dampf aus dem Reaktorkern mitgerissen werden. Der Wasserabscheider ist eine von mehreren Vorkehrungen, die den Gehalt an Wassertropfen im Dampf, der durch die Turbinen strömt, gering halten und so die Belastung der Schaufeln durch die Tropfen, die mit hoher Geschwindigkeit auftreffen, reduzieren. Damit die Lademaschine die Brennelemente aus dem Reaktorkern entnehmen kann, muss der Wasserabscheider zu Beginn jeder Jahreshauptrevision aus dem Reaktordruckbehälter entfernt werden.
Die Ortsdosisleistung am Beckenrand stieg daraufhin von 0,06 mSv/h auf 2 mSv/h an. Bei dem Vorkommnis wurde weder Aktivität in die Umgebung des Kernkraftwerks freigesetzt noch wurden Dosisgrenzwerte für das beruflich strahlenexponierte Personal überschritten.
Menschliches Fehlverhalten führt zu INES-1
Nach eingehender Prüfung ordnet das ENSI dieses Vorkommnis der Stufe 1 der internationalen Ereignisskala INES zu. Das ENSI stuft das Vorkommnis somit höher ein als das KKL, das dieses Vorkommnis der Stufe 0 zuordnete.
Die Gründe für die Höherstufung durch das ENSI liegen im Auftreten mehrfacher menschlicher Fehler im gesamten Arbeitsprozess des KKL. Das KKL ist von seinen eigenen betrieblichen Vorgaben und Standards abgewichen und hat die Qualitätssicherung seiner Arbeiten teilweise versäumt.
Das Vorkommnis zeigt weiter, dass die Massnahmen, abgeleitet aus der Ursachenanalyse von vorangegangenen menschlichen Fehlern, für die vom Vorkommnis betroffenen Arbeits- und Organisationsbereiche keine Wirkung hatten.
ENSI-Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitskultur
„Leider gab es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Vorfällen aufgrund menschlichen Fehlverhaltens im KKL“, sagt Georg Schwarz. „Das ENSI hat deshalb erste Massnahmen ergriffen, die gewährleisten, dass die Sicherheitskultur im KKL nachhaltig verbessert wird.“
ENSI stellt zwei Forderungen
Konkret zu diesem Vorkommnis stellt das ENSI zwei Forderungen an das KKL: Zum einen muss das KKL dieses Vorkommnis analysieren und darlegen, warum die bisher getroffenen Massnahmen keine Wirkung gezeigt haben. Gestützt auf diese Erkenntnisse muss es seine Massnahmen gegebenenfalls anpassen.
Zum anderen muss das KKL prüfen, warum ein Dosisleistungsmessgerät kein akustisches Warnsignal aufwies und welche Bedeutung das fehlende Signal für den Ablauf des Vorkommnisses hatte.