Technisches Forum Sicherheit behandelt Dosis von möglichen Tiefenlagerstandorten
Die mögliche Dosis, die ein Mensch über ein Jahr hinweg ansammeln könnte, ist ein wichtiger Aspekt für die Bestimmung der Sicherheit eines Tiefenlagers. Im Rahmen der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager wird für jedes Standortgebiet überprüft, ob das Schutzkriterium von 0,1 Millisievert pro Jahr eingehalten wird.
Geologische Tiefenlager haben zum Ziel, Mensch und Umwelt über einen sehr grossen Zeitraum vor den Gefahren, die von radioaktiven Abfällen ausgehen, zu schützen. Um dies zu erreichen, werden Kriterien festgelegt, die mögliche Standorte für Tiefenlager erfüllen müssen.
Ein wichtiges Kriterium für die Ermittlung der Sicherheit eines Standortes ist die mögliche Dosis an Radioaktivität, welche ein Mensch über ein Jahr hinweg an diesem Ort ansammeln könnte. Diese Dosis wird für die vorgesehenen technischen und geologischen Barrieren berechnet.
Dosisintervalle zeigen die Sicherheit von Tiefenlagerstandorten auf
Da deren Eigenschaften mit Ungewissheiten verbunden sind, arbeiten Experten mit sogenannten Dosisintervallen. Ein Dosisintervall reicht von einem Dosiswert, welcher aufgrund von möglichst realistischen Szenarien ermittelt wird, bis hin zu einem zweiten Dosiswert, welcher auf pessimistischeren Annahmen beruht.
Berechnung der Dosisintervalle
Für jeden Standort wird der Zeitverlauf der realistischerweise zu erwartenden Dosis berechnet (Referenzszenarium; grüne Linie). Das Referenzszenarium beschreibt die wahrscheinliche Entwicklung des Gesamtsystems. Dabei geht es hauptsächlich darum, wie schnell der Transport von Radionukliden vom Tiefenlager an die Erdoberfläche zu erwarten ist.
Um dem Einfluss von Ungewissheiten Rechnung zu tragen, wird das Verhalten des Tiefenlagers für pessimistischere Entwicklungen (beispielsweise erhöhter Wasserfluss, früheres Versagen der Behälter für hochaktive Abfälle, schlechtere Werte für die Gesteinsdurchlässigkeit) berechnet (Parametervariationsverfahren; rote Linie).
Der Betrachtungszeitraum richtet sich nach der zeitlichen Entwicklung des radiologischen Gefährdungspotenzials der eingelagerten Abfälle. Für hochaktive Abfälle beträgt sie eine Million Jahre, für schwach- und mittelaktive Abfälle 100‘000 Jahre. Für jeden Standort ergibt sich daraus ein charakteristisches Dosisintervall (blaues Intervall) als Mass für seine sicherheitstechnische Eignung. Das Dosisintervall erstreckt sich vom Dosismaximum im Referenzszenarium (grüner Punkt) bis zum Dosismaximum im Parametervariationsverfahren (roter Punkt).
Anwendung von Dosisintervallen im Sachplanverfahren
Die derzeit laufende Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager hat zum Ziel, Tiefenlagerstandorte mit eindeutigen Nachteilen zu identifizieren und zurückzustellen. Der Ausschluss von ungeeigneten Gebieten geschieht anhand einer provisorischen Sicherheitsanalyse. Zentraler Bestandteil dieser Analyse ist die Berechnung des Dosisintervalls des jeweiligen Standortes.
Beurteilung der Dosisintervalle im Sachplanverfahren
Tiefenlagerstandorte, deren Dosisintervall 0,1 Millisievert (mSv) pro Jahr übersteigt, scheiden direkt aus. Ein Standort, bei dem ein Teil des Dosisintervalls zwischen 0,01 und 0,1 mSv pro Jahr liegt, bleibt im Standortwahlverfahren, falls sein Dosisminimum tiefer ist als das bei allen Standorten tiefste ermittelte Dosismaximum.
Bei einer Dosis von weniger als 0,01 mSv pro Jahr muss gemäss Strahlenschutzverordnung keine strahlenschutztechnische Optimierung mehr vorgenommen werden. Daher werden in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager alle Standortgebiete mit einem Dosisintervall unter 0,01 mSv pro Jahr als sicherheitstechnisch gleichwertig betrachtet.
Der Wert 0,1 mSv pro Jahr wurde vom ENSI als Schutzkriterium festgelegt. Zum Vergleich: Im Durchschnitt ist die Schweizer Bevölkerung einer Exposition von ca. 1 bis 5 mSv pro Jahr ausgesetzt. Dieser Wert setzt sich zusammen aus natürlicher und künstlicher Strahlung.
Eignung und sicherheitstechnische Gleichwertigkeit in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager
Wenn das ermittelte Dosisintervall eines Standortgebiets vollständig unterhalb des Schutzkriteriums von 0,1 mSv pro Jahr liegt, dann wird das Standortgebiet im Rahmen der Einengung in Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager, vorbehaltlich der qualitativen Bewertung, als sicherheitstechnisch geeignet betrachtet und kann für den sicherheitstechnischen Vergleich berücksichtigt werden.
Alle Standortgebiete mit Dosisintervallen unterhalb von 0,01 mSv pro Jahr werden in Etappe 2 SGT als sicherheitstechnisch gleichwertig betrachtet. Damit soll verhindert werden, dass Standorte aufgrund von Ungewissheiten zu früh ausgeschlossen werden.
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra ist in Etappe 2 des Sachplanverfahrens zum Schluss gekommen, dass rein aufgrund der Dosiswerte kein Standort definitiv ausgeschlossen werden kann. Alle Standorte haben ein berechnetes Dosisintervall von unter 0,01 mSv pro Jahr und können deshalb hinsichtlich der Dosiswerte als sicherheitstechnisch geeignet und gleichwertig für Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager betrachtet werden. Das ENSI prüft diesen Sachverhalt als Teil seiner Begutachtung von Etappe 2 des Sachplanverfahrens.
Weiteres Vorgehen bei der sicherheitstechnischen Überprüfung von Standorten
In Etappe 3 werden die verbleibenden Standortgebiete vertieft untersucht und die für einen Standortentscheid erforderlichen standortspezifischen geologischen Kenntnisse vervollständigt. Basierend darauf muss die Langzeitsicherheit des Tiefenlagers für die ausgewählten Standorte nachgewiesen werden.
Verabschiedete Antworten
- TFS-Frage 88: Standortareale und Zugangstunnel – Beurteilung des Kriteriums Grundwasserschutz
- TFS-Frage 94: Nutzungskonflikte nach mehreren Jahrtausenden
- TFS-Frage 109: Keramik Kanister für HAA-Abfälle
- TFS-Frage 121: Quantifizierung Sicherheitsbeitrag der oberen Rahmengesteine bei den Standorten mit Wirtgestein Opalinuston
- TFS-Frage 124: Nutzungskonflikt Geothermie
- TFS-Frage 125: Kriterien zur Anwesenheit von Kohlenwasserstoffen im Untergrund eines Lagerstandortes SMA oder HAA
Dieser Artikel wurde am 31. März 2016 aktualisiert.