Diese Richtlinie regelt die detaillierten Anforderungen an die Instandhaltung von sicherheits-technisch klassierten Behältern und Rohrleitungen, deren Abstützungen und druckhaltenden Ausrüstungsteilen für die Verwendung in den schweizerischen Kernanlagen (BRK). Sie gilt auch für Kerneinbauten sowie für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion.
Die detaillierten Anforderungen
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Diese Richtlinie regelt die detaillierten Anforderungen an die Planung, Herstellung und Montage von sicherheitstechnisch klassierten Behältern und Rohrleitungen, deren Abstützungen und druckhaltenden Ausrüstungsteilen für die Verwendung in den schweizerischen Kernanlagen (BRK). Sie gilt auch für Kerneinbauten sowie für Ausrüstungsteile mit
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Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die Organisation von Kernanlagen über den gesamten Lebenszyklus (Projektierung, Bau, Betrieb, Nachbetriebsphase und Stilllegung).
Gesuchsteller für den Bau und den Betrieb von Kernanlagen sowie Stilllegungspflichtige werden in dieser Richtlinie hinsichtlich der Anforderungen einem Bewilligungsinhaber gleichgestellt.
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