B06 Sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen: Instandhaltung (in Anhörung bis zum 15.08.2012)

Diese Richtlinie regelt die detaillierten Anforderungen an die Instandhaltung von sicherheits-technisch klassierten Behältern und Rohrleitungen, deren Abstützungen und druckhaltenden Ausrüstungsteilen für die Verwendung in den schweizerischen Kernanlagen (BRK). Sie gilt auch für Kerneinbauten sowie für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion. Die detaillierten Anforderungen » weiterlesen

G11 Sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen (in Anhörung bis zum 15.08.2012)

Diese Richtlinie regelt die detaillierten Anforderungen an die Planung, Herstellung und Montage von sicherheitstechnisch klassierten Behältern und Rohrleitungen, deren Abstützungen und druckhaltenden Ausrüstungsteilen für die Verwendung in den schweizerischen Kernanlagen (BRK). Sie gilt auch für Kerneinbauten sowie für Ausrüstungsteile mit » weiterlesen

G07 Organisation von Kernanlagen (in Anhörung bis zum 01.04.2012)

Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die Organisation von Kernanlagen über den gesamten Lebenszyklus (Projektierung, Bau, Betrieb, Nachbetriebsphase und Stilllegung). Gesuchsteller für den Bau und den Betrieb von Kernanlagen sowie Stilllegungspflichtige werden in dieser Richtlinie hinsichtlich der Anforderungen einem Bewilligungsinhaber gleichgestellt. » weiterlesen
Mobile Ansicht | Klassiche Ansicht