Aufsichtsbericht 2008 – ENSI-AN-6800

Mit der am 1. Januar 2009 erfolgten Überführung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) wird die schweizerische Aufsichtsbehörde im Nuklearbereich auch formell unabhängig. Damit werden die Vorgaben des Kernenergiegesetzes und des internationalen Übereinkommens über die nukleare Sicherheit umgesetzt. Diese verlangen eine formelle und wirksame Aufgabentrennung zwischen den nuklearen Sicherheitsbehörden und anderen Stellen oder Organisationen, die sich mit der Nutzung der Kernenergie befassen.

Das ENSI hat die gleichen Aufgaben, die bisher von der HSK wahrgenommen wurden. Organisatorisch ist es als öffentlich-rechtliche Anstalt der Bundesverwaltung wie beispielsweise das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum oder die Swissmedic ausgestaltet. Das ENSI ist funktionell, institutionell und finanziell unabhängig.

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