20. Dezember 2012 – Wenn Schweizer Kernkraftwerke über 40 Jahre hinaus betrieben werden sollen, müssen sie sowohl die gesetzlichen Minimalanforderungen erfüllen als auch genügend Sicherheitsreserven für die nächsten zehn Jahre aufweisen.
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10. Oktober 2012 – Kernkraftwerke sollen nicht „ausgefahren“ werden, sondern bis zum letzten Betriebstag über Sicherheitsmargen verfügen. Um dies zu gewährleisten, regt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an, dass die Betreiber für einen Weiterbetrieb nach 40 Betriebsjahren ein umfassendes Langzeitbetriebskonzept inklusive Stilllegungsdatum einreichen müssen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates will diesen Ansatz prüfen.
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10. August 2012 – Das Herz eines Kernkraftwerks, der Reaktordruckbehälter, muss extreme Belastungen aushalten. Aus diesem Grund werden in der Schweiz mögliche Schwachstellen regelmässig nach internationalen Normen überprüft. Bei Befunden werden zusätzliche Prüfungen vorgenommen.
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15. Mai 2012 – Jedes der schweizerischen Kernkraftwerke wird einmal im Jahr abgestellt, damit der Betreiber die periodische Revision und den Brennstoffwechsel durchführen kann. Dies bedeutet viel Arbeit. Nicht nur für das Werkspersonal und die unterstützenden externen Fachkräfte, sondern auch für die Inspektoren des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI.
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16. Februar 2012 – Die Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrat Eric Nussbaumer hält fest: Die Schweiz kennt keine gesetzlich fixierten Laufzeitbeschränkungen für Kernkraftwerke. Solange sie sicher sind, dürfen sie betrieben werden. Hierbei spielen unter anderem das Altersmanagement und der Stand der Nachrüsttechnik eine Rolle.
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27. Dezember 2011 – Der Ausstiegsentscheid von Bundesrat und Parlament hat die Alterung von Kernkraftwerken in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. In der Schweiz gibt es eindeutige technische Kriterien, wann ein Kraftwerk ausser Betrieb zu nehmen ist.
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