Kernkraftwerke sollen nicht „ausgefahren“ werden, sondern bis zum letzten Betriebstag über Sicherheitsmargen verfügen. Um dies zu gewährleisten, regt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an, dass die Betreiber für einen Weiterbetrieb nach 40 Betriebsjahren ein umfassendes Langzeitbetriebskonzept inklusive Stilllegungsdatum einreichen müssen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie UREK des Nationalrates will diesen Ansatz prüfen.

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Jedes der schweizerischen Kernkraftwerke wird einmal im Jahr abgestellt, damit der Betreiber die periodische Revision und den Brennstoffwechsel durchführen kann. Dies bedeutet viel Arbeit. Nicht nur für das Werkspersonal und die unterstützenden externen Fachkräfte, sondern auch für die Inspektoren des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI.

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