ENSI publiziert neue Brandschutz-Richtlinie
Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-G18 veröffentlicht. Sie ersetzt die Richtlinie HSK-R-50. Damit regelt das ENSI die Anforderungen an den Brandschutz in Kernanlagen neu.
Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-G18 veröffentlicht. Sie ersetzt die Richtlinie HSK-R-50. Damit regelt das ENSI die Anforderungen an den Brandschutz in Kernanlagen neu.
Wegen Instandsetzungsmassnahmen an einem Kabel im nicht-nuklearen Teil der Anlage wurde Block 1 des Kernkraftwerks Beznau am Samstag geplant abgefahren. Die Reparaturarbeiten verliefen planmässig. Trotzdem verzögert sich das Wiederanfahren von Beznau 1 voraussichtlich um mehrere Wochen. Grund dafür sind Ergebnisse von Materialuntersuchungen an einem der beiden Speisewasserbehälter, die sich ebenfalls im nicht-nuklearen Teil der Anlage befinden. Bevor die Anlage wieder ans Netz geht, sind weitere Abklärungen erforderlich.
Das ENSI nahm an der 68. Generalkonferenz der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA vom 16. bis 20. September 2024 in Wien teil. Unter dem Motto «Nachhaltigkeit und Sicherheit für eine bessere Zukunft» versammelten sich in diesem Jahr mehr als 150 Mitgliedsstaaten, um über die aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Perspektiven der Kernenergie zu diskutieren.
Der ENSI-Rat hat eine Compliance-Politik für das ENSI verabschiedet. Sie bildet den Rahmen für ein Compliance-Management-System (CMS), das sich an der ISO 37301 orientiert. Damit setzt das ENSI das Anliegen des Bundesrats um, ausgelagerte Organisationen mit einem umfassenden CMS auszustatten.
Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde der BKW Energie AG ab: Das ENSI hat Ende 2022 im KKW Mühleberg die Nachrüstung einer Nassdekontaminationszelle nach dem Stand der Technik gefordert. Die entsprechende Verfügung des ENSI war von der BKW beim Bundesverwaltungsgericht angefochten worden.
Am 19. August 2024 gab das ENSI den Betrieb des Kernkraftwerks Beznau 2 nach dem Brennelementwechsel wieder frei. Das ENSI hat die Arbeiten beaufsichtigt: Sie wurden vorschriftsgemäss und unter Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften ausgeführt.
Das ENSI hat der IAEA den achten Schweizer Länderbericht zur Joint Convention zugestellt. Im März 2025 begutachten alle Vertragsparteien die Länderberichte an der achten internationalen Überprüfungskonferenz.
Hitzetage können einen Einfluss auf den Betrieb der Schweizer Kernanlagen haben. So darf etwa das KKW Beznau aus Gewässerschutzgründen nicht mit voller Leistung betrieben werden, wenn die Aare wärmer als 25 Grad Celsius ist. Sicherheitstechnisch sind Hitzetage für die Schweizer Kernanlagen jedoch kein Problem.
Im Kernkraftwerk (KKW) Beznau 1 kam es heute, 12. August 2024, aufgrund einer Fehlfunktion im nicht-nuklearen Teil der Anlage (Niveauregelung in einem von zwei Dampferzeugern) zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung. Die Anlage hat damit auslegungsgemäss reagiert.