PEGASOS: Neubestimmung der Erdbebengefährdung an den Kernkraftwerkstandorten in der Schweiz
ENSI-AN-9657
Das ENSI verfolgte das Projekt PRP von Projektbeginn an mit einem Team erfahrener Experten. In seinem abschliessenden Prüfbericht stellte das ENSI fest, dass mit den im PRP erarbeiten Daten und Modellen der Stand von Wissenschaft und Technik im Bereich der probabilistischen Erdbebengefährdungsanalyse erweitert wurde. Die in den eigentlichen Projektschwerpunkten, den Abminderungsmodellen (Teilprojekt 2) und den Standorteinflüssen (Teilprojekt 3), erarbeiteten Verfeinerungen wurden vom ENSI als fachgerecht anerkannt. Demgegenüber wurde das Teilprojekt 1 (Seismische Quellen) nach Ansicht des ENSI nicht ausreichend tief bearbeitet. Nachdem spät im Projektablauf erkannt worden war, dass sich die Modelländerungen im Teilprojekt 1 bedeutend auf die berechnete Erdbebengefährdung auswirkten, konnten die Experten ihre Einschätzungen nicht mehr hinterfragen bzw. bestätigen. Die Gefährdungsberechnung (Teilprojekt 4) wurde auf angemessene Weise bearbeitet und der Software-Einsatz entsprach der vom ENSI genehmigten Planung. Dennoch konnte das ENSI die Erdbebengefährdungsresultate des PRP aufgrund der Vorbehalte zur Bearbeitung des Teilprojekts 1 nicht akzeptieren.
Aufgrund der Vorbehalte zum PRP-Teilprojekt 1 liess das ENSI in einer Sensitivitätsanalyse diesen Modellteil durch den entsprechenden Modellteil des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) ersetzen. Es zeigte sich, dass die Resultate dieses kombinierten «SED-PRP-Modells» oberhalb der Resultate der Rechenmodelle des PRP und des SED liegen. Im Mai 2016 verfügte das ENSI die Inkraftsetzung der als «Erdbebengefährdungsannahmen ENSI-2015» bezeichneten Resultate des SED-PRP-Modells. Gleichzeitig forderte das ENSI die KKW-Betreiber auf, die Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage und insbesondere auf das Risiko zu bewerten. Dazu sind, betreffend Erdbeben, bis Ende 2018 die nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 vom ENSI geforderten Sicherheitsnachweise, bis Mitte 2019 die probabilistische Sicherheitsanalyse und bis Ende September 2020 die deterministische Störfallanalyse zu aktualisieren.
Verknüpfte Dokumente
ENSI-Hybridmodell: Hazard Figures
Obwohl die Kernkraftwerke zu den erdbebensichersten Gebäuden der Schweiz gehören, haben Erdbeben den grössten Anteil am Risiko eines Kernkraftwerks. „Darum legen wir grossen Wert darauf, dass die umfangreichen Erdbebennachweise der Kernkraftwerk-Betreiber regelmässig aktualisiert werden und dabei den jeweils aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen – insbesondere wenn diese im Vergleich zu früher strenger geworden sind“, betont Hans […]
Methodik deterministischer Nachweise der Schweizer Kernkraftwerke für Erdbeben der Störfallkategorien 2 und 3
ENSI-AN-8567 Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Den letzten Erdbebennachweis mussten die Kraftwerksbetreiber nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen.
ENSI-Schlussbericht zum PEGASOS Refinement Project (PRP) und PRP Summary Report
ENSI-AN-9060 Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Den letzten Erdbebennachweis mussten die Kraftwerksbetreiber nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen.
Verfügung betreffend Erdbebengefährdungsannahmen ENSI-2015, rechtliches Gehör: Stellungnahme des ENSI zu den Anhörungskommentaren der Kernkraftwerksbetreiber
Das ENSI liess den Betreibern der vier Schweizer Kernkraftwerke mit Begleitbriefen vom 16. Dezember 2015 [1] den Entwurf einer Verfügung betreffend die Erdbebengefährdungsannahmen ENSI-2015 zum rechtlichen Gehör zukommen. Rechtzeitig innerhalb der erstreckten Frist [2] haben die Betreiber ihre Kommentare zu dem Verfügungsentwurf dem ENSI, mit einem Brief der GSKL und der Swissnuclear vom 25. Februar […]
PEGASOS-Verfügung KKM
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Letztmals mussten sie diesen Nachweis nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen. Obwohl die […]
PEGASOS-Verfügung KKL
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Letztmals mussten sie diesen Nachweis nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen. Obwohl die […]
PEGASOS-Verfügung KKG
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Letztmals mussten sie diesen Nachweis nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen. Obwohl die […]
PEGASOS-Verfügung KKB
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Letztmals mussten sie diesen Nachweis nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen. Obwohl die […]