Die Richtlinie ENSI-B03 regelt die Anforderungen an die dem ENSI zu erstattenden Meldungen.
Die Anforderungen an die periodische Berichterstattung der Kernanlagen sind Regelungsmaterie
der Richtlinie ENSI-B02.
Richtlinie ENSI-B03 Deutsch (Revision 3; PDF, 2 MB)
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Die Richtlinie ENSI-B02 regelt die Anforderungen an die periodische Berichterstattung der
Kernanlagen. Sie konkretisiert die Anforderungen an Art, Inhalt, Darstellung und Anzahl der
Berichte. Die Anforderungen an die Meldungen der Kernanlagen sind Regelungsmaterie der
Richtlinie HSK-B03 (Begriffsbestimmungen zu „Bericht“ und „Meldung“ siehe Anhang
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Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die Alterungsüberwachung für den Betrieb von
schweizerischen Kernanlagen für alle gemäss Richtlinie ENSI-G01 zu klassierenden Bauwerke
sowie elektrischen und mechanischen Ausrüstungen.
Für die Alterungsüberwachung sind die sicherheitsrelevanten Aspekte der Werkstoffalterung
von mechanischen und elektrischen Ausrüstungen sowie von Bauwerken
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Mit der neuen Richtlinie ENSI-B01 hat das ENSI die Anforderungen an die Alterungsüberwachung der schweizerischen Kernkraftwerke verschärft. Gleichzeitig hat das ENSI auch zwei weitere Richtlinien veröffentlicht.
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Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die Ermittlung der Strahlendosen, deren Aufzeichnung
und die Berichterstattung über Individualdosen und arbeitsspezifische Kollektivdosen.
Ferner präzisiert sie Art und Umfang dieser Berichterstattung und legt die entsprechenden
Formate für die elektronische Übermittlung fest.
Richtlinie ENSI-B09 Deutsch
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Die Richtlinie regelt die Anforderungen an die Organisation von Kernanlagen über den gesamten Lebenszyklus (Projektierung, Bau, Betrieb, Nachbetriebsphase und Stilllegung).
Gesuchsteller für den Bau und den Betrieb von Kernanlagen sowie Stilllegungspflichtige werden in dieser Richtlinie hinsichtlich der Anforderungen einem Bewilligungsinhaber gleichgestellt.
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Die Richtlinie ENSI-G01 regelt die sicherheitstechnische Klassierung von mechanischen und
elektrischen Ausrüstungen sowie von Bauwerken von Kernkraftwerken, die über eine Betriebsbewilligung
verfügen, die vor dem 1. Januar 2011 erteilt worden ist. Zudem werden in
der Richtlinie ENSI-G01 die Anforderungen an Klassengrenzen, an die
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Der Bewilligungsinhaber einer Kernanlage ist gesetzlich verpflichtet, Massnahmen zu treffen,
um die Anlage in einem guten Zustand zu halten. Die vorliegende Richtlinie regelt die detaillierten
Anforderungen an die Instandhaltung von sicherheitstechnisch 1E- resp. 0E-klassierten
elektrischen und leittechnischen Ausrüstungen (Betrachtungseinheiten, Hard- und Software).
Als Instandhaltung
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Die Richtlinie ENSI-G15 präzisiert die im Strahlenschutzgesetz (StSG) vom 22. März 1991
und in der Strahlenschutzverordnung (StSV) vom 22. Juni 1994 erlassenen Bestimmungen
über den zu gewährleistenden Schutz des Personals und der in der Umgebung einer Kernanlage
wohnhaften Bevölkerung vor ionisierenden Strahlen.
Diese Richtlinie
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Die Richtlinie präzisiert die Anforderungen zur Anerkennung der Ausbildungen und zur Fortbildung
im Strahlenschutz in Kernanlagen gemäss Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung.
In der vorliegenden Richtlinie wird zwischen folgenden Anerkennungen unterschieden:
Anerkennungen von Ausbildungskursen, welche von Ausbildungsinstitutionen beantragt und vom ENSI verfügt werden;
Anerkennungen von individuell erfolgreich absolvierten
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