Radiologische Schadstoffausbreitung in Fliessgewässer – Mögliche Auswirkungen auf den Notfallschutz: Ergebnisse der vier Arbeitspakete

Bei  einem  Extremereignis  in  einem  schweizerischen  Kernkraftwerk  könnten  radioaktive  Stoffe  via Grundwasser,  Aare oder  Rhein u. a. das Trinkwasser  kontaminieren.  Um dies zu verhindern, müssen zeitgerecht Schutzmassnahmen ergriffen werden, wie z. B. der vorsorgliche  Unterbruch von Trinkwasseraufbereitungen flussabwärts.

Aufgrund von Anfragen aus dem Parlament  und von Trinkwasserwerken  sowie im Rahmen des  ENSI-Aktionsplans Fukushima  hat  das  ENSI  zusammen  mit  den  im  Notfallschutz  beteiligten  Amtsstellen BABS,  BAFU, BAG sowie den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft,  Basel Stadt, Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn  und Waadt die bestehenden Abläufe und Massnahmen  im Notfallschutz  hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zum Schutz des Trinkwassers überprüft  Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden in der ENSI-AN-8091 vom 11. Oktober 2013/1/dokumentiert.  Darin kam das ENSI zum Schluss, dass die gesetzlichen  Regelungen  und die bestehenden Abläufe und Massnahmen des Notfallschutzes geeignet sind, um die Menschen und die Umwelt bei einer unkontrollierten Abgabe von radioaktiven Stoffen in das Grundwasser  und Fliessgewässer  zu schützen. In einigen wenigen  Punkten, die in vier Arbeitspaketen zusammengefasst wurden, bestand jedoch ein Überprüfungsbedarf,  In dieser Aktennotiz werden die Ergebnisse dieser vier Arbeitspakete im Sinne eines Abschlussberichtes  dargestellt.

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