Radiologische Schadstoffausbreitung in Fliessgewässer – Mögliche Auswirkungen auf den Notfallschutz: Ergebnisse der vier Arbeitspakete
Bei einem Extremereignis in einem schweizerischen Kernkraftwerk könnten radioaktive Stoffe via Grundwasser, Aare oder Rhein u. a. das Trinkwasser kontaminieren. Um dies zu verhindern, müssen zeitgerecht Schutzmassnahmen ergriffen werden, wie z. B. der vorsorgliche Unterbruch von Trinkwasseraufbereitungen flussabwärts.
Aufgrund von Anfragen aus dem Parlament und von Trinkwasserwerken sowie im Rahmen des ENSI-Aktionsplans Fukushima hat das ENSI zusammen mit den im Notfallschutz beteiligten Amtsstellen BABS, BAFU, BAG sowie den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel Stadt, Bern, Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Waadt die bestehenden Abläufe und Massnahmen im Notfallschutz hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zum Schutz des Trinkwassers überprüft Die Ergebnisse dieser Überprüfung wurden in der ENSI-AN-8091 vom 11. Oktober 2013/1/dokumentiert. Darin kam das ENSI zum Schluss, dass die gesetzlichen Regelungen und die bestehenden Abläufe und Massnahmen des Notfallschutzes geeignet sind, um die Menschen und die Umwelt bei einer unkontrollierten Abgabe von radioaktiven Stoffen in das Grundwasser und Fliessgewässer zu schützen. In einigen wenigen Punkten, die in vier Arbeitspaketen zusammengefasst wurden, bestand jedoch ein Überprüfungsbedarf, In dieser Aktennotiz werden die Ergebnisse dieser vier Arbeitspakete im Sinne eines Abschlussberichtes dargestellt.