Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (A-7874/2015)
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI darf vom Kernkraftwerk Leibstadt nicht verlangen, dass es Emissionsdaten von Notfallmessgeräten nachträglich für die Veröffentlichung bereitstellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.