Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2016 über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (A-7874/2015)

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI darf vom Kernkraftwerk Leibstadt nicht verlangen, dass es Emissionsdaten von Notfallmessgeräten nachträglich für die Veröffentlichung bereitstellt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

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