Zu Beginn der friedlichen Nutzung der Kernenergie in der Schweiz stand die Realisierung von Endlagern zur Beseitigung der radioaktiven Abfälle noch in ferner Zukunft. Der Gesetzgeber wollte sich aber vergewissern, dass die spätere Beseitigung der radioaktiven Abfälle möglich sein wird. Im Bundesbeschluss zum Atomgesetz vom 6. Oktober 1978 legte er eine entsprechende Voraussetzung für die Erteilung der Rahmenbewilligung für ein neues Kernkraftwerk fest: Die dauernde und sichere Entsorgung und Endlagerung der aus der Anlage stammenden radioaktiven Abfälle muss gewährleistet sein. Das damals zuständige Departement EVED verknüpfte die Erfüllung derselben Forderung bis zum Jahr 1985 mit dem Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke.
Im Auftrag der Kernkraftwerksbetreiber erarbeitete die Nagra das so genannte Projekt Gewähr, das den geforderten Nachweis für alle radioaktiven Abfälle erbringen sollte. Projekt Gewähr beruhte auf zwei Modell-Lagern: Eines für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) im Mergel des Oberbauenstocks (UR) und das andere für hochaktive (HAA) und langlebige mittelaktive Abfälle (LMA) im kristallinen Grundgebirge der Nordschweiz.
Das Projekt wurde zuhanden des Bundesrats insbesondere von der HSK gründlich überprüft. Aufgrund der aus den Sondierbohrungen gewonnenen neuen Erkenntnisse war die HSK nicht überzeugt, dass genügend grosse geeignete Gesteinsblöcke zur Aufnahme eines HAA/LMA-Endlagers im kristallinen Grundgebirge der Nordschweiz gefunden werden können. Der HSK-Empfehlung folgend entschied der Bundesrat am 3. Juni 1988, dass der Nachweis von genügend ausgedehnten Gesteinskörpern mit den erforderlichen Eigenschaften (Standortnachweis) nicht erbracht war. Er forderte die Bewilligungsinhaber der bestehenden Kernkraftwerke deshalb auf, die Forschungsarbeiten weiterzuführen und auf nicht-kristalline Wirtgesteine (Sedimente) auszudehnen. Hinsichtlich der SMA erachtete der Bundesrat den Entsorgungsnachweis als vollständig erbracht.
Der Bundesrat legte keinen Termin für die Vervollständigung des Entsorgungsnachweises hinsichtlich der HAA/LMA fest. Bis zum Entscheid des Bundesrates über den noch ausstehenden Standortnachweis für ein HAA/LMA-Lager bleiben die Betriebsbewilligungen der bestehenden Kernkraftwerke in Kraft.
Mit dem jetzigen Projekt Entsorgungsnachweis will die Nagra den früheren Gewährsnachweis vervollständigen. Da nun ein völlig neues Lagerprojekt mit Opalinuston als Wirtgestein in Betracht gezogen wird, müssen auch die anderen Komponenten des Entsorgungsnachweises, nämlich der Sicherheitsnachweis und der Nachweis der technischen Machbarkeit erneut erbracht werden.