Technisches Forum Entsorgungsnachweis

Frage 68: Verfügbarkeit von Dokumenten

Bisheriges Vorgehen (III):

In der Stellungnahme, die für den deutschen AkEnd erstellt wurde, heisst es zum bisherigen Vorgehen mehrfach, dass das Vorgehen für Aussenstehende nicht nachvollziehbar war. Das betrifft sowohl die Zurückbehaltung wichtiger Dokumente, die im Auswahlprozess eine wichtige Rolle gespielt haben, als auch die unklare Zielsetzung der Standortuntersuchung im Rahmen des Entsorgungsnachweises.

Wie soll künftig sichergestellt werden, dass alle für Entscheidungen wesentlichen Dokumente verfügbar sind und sowohl die Schrittfolge des Vorgehens als auch die Zielsetzungen bei den Schritten klar benannt werden?

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Eingegangen am 23. Dezember 2005 Fragende Instanz Klar! Schweiz
Status beantwortet
Beantwortet am 23. Dezember 2005 Beantwortet von

Beantwortet von BFE

Die zuständigen Behörden haben ihre Informationstätigkeiten in den letzten Jahren verstärkt. So wurden alle wichtigen Dokumente zum Entsorgungsnachweis der Öffentlichkeit vorgestellt und können auch auf Internet eingesehen werden. Im Sachplan Geologische Tiefenlager sollen zudem die Kriterien und Verfahren für die Standortwahl festgelegt werden. Die einzelnen Auswahlschritte sind sodann durch die Entsorgungspflichtigen zu dokumentieren und die Ergebnisse werden von den Bundesbehörden in einem Mitwirkungsprozess zur Diskussion gestellt. Im Weiteren tritt voraussichtlich im Jahr 2006 das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung in Kraft, welches die Transparenz über den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung weiter fördern.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass lange Zeiträume die Nachvollziehbarkeit erschweren: die Entsorgung ist seit über 25 Jahre ein Thema in der Schweiz. Dabei stellt nicht unbedingt die Zugänglichkeit von Dokumenten ein Problem dar, sondern das fehlende Wissen über deren Existenz.