Technisches Forum Sicherheit

Frage 35: Einfluss von bestehenden Erdwärmesonden

Im besagten Bereich sind schon heute Erdwärmesonden in Betrieb, welche Tiefenbereiche von 300 und mehr Metern erschliessen. Ist dies im Hinblick auf die mögliche Realisation eines solchen Tiefenlagers nicht ein wesentliches Sicherheitsrisiko (400 m tiefe Anlage)?

Thema , Bereich
Eingegangen am 22. September 2009 Fragende Instanz Jura-Südfuss
Status beantwortet
Beantwortet am 26. August 2010 Beantwortet von |

Beantwortet von EGT (ehem. KNE) | ENSI

271 Erdwärmesonden (EWS) auf dem Kantonsgebiet Solothurn, die sich in oder in der Nähe des Standortgebiets befinden, sind bis 235 m tief. Dabei ist in den letzten 30 Jahren generell eine Zunahme der Bohrtiefe festzustellen (siehe Figur 35-1).

Figur 35-1: Tiefenverteilung von 271 EWS im SMA-Gebiet Jura-Südfuss des Kt. Solothurn.
Figur 35-1: Tiefenverteilung von 271 EWS im SMA-Gebiet Jura-Südfuss des Kt. Solothurn.

Zwei der 64 Erdwärmesondenbohrungen auf dem Kantonsgebiet Aargau erreichen 300 beziehungsweise 330 m Tiefe. Über noch tiefere Erdwärmesonden (> 330 m) im Untersuchungsgebiet liegen dem ENSI und der KNE gegenwärtig keine Informationen vor.

Eine genauere Analyse der Auswirkungen von tiefen Erdwärmesonden auf ein SMA-Tiefenlager steht noch aus. Zur Langzeitentwicklung von Erdwärmesonden liegen heute auch noch keine Erkenntnisse vor. Für die sicherheitstechnische Beurteilung der Auswirkungen sind neben der lokalen Hydrostratigraphie die Anzahl, die Tiefe und die Art der Verfüllung der Erdwärmesonden ausschlaggebend. Da Erdwärmesonden oftmals unvollständig verfüllt sind, stellen sie ein mögliches Risiko für hydraulische Kurzschlüsse dar. Als kritische Tiefenlage kann heute eine Tiefe grösser als die maximale Dekompaktionszone angesehen werden.

Nach Ansicht des ENSI und der KNE ist der Einfluss von Erdwärmesonden auf die Sicherheit eines geologischen Tiefenlagers in Etappe 2 anhand der provisorischen Sicherheitsanalysen aufzuzeigen und zu quantifizieren. Daraus abgeleitet ergeben sich Hinweise auf die zu treffenden Schutz­massnahmen bei der späteren Standortfestlegung (Rahmenbewilligung mit provisor­ischem Schutzbereich).