Technisches Forum Sicherheit

Frage 23: Verantwortlichkeit für radioaktive Abfälle

Gemäss `Basler Zeitung` vom 05.07.09 exportiert die Schweiz radioaktiven Abfall in erheblichen Mengen zwecks Wiederaufarbeitung nach Russland.

Hier meine Frage an die NAGRA :

Zwecks Abschätzung des in der Schweiz anfallenden Abfall-Inventars von radioaktivem Material bitte ich um eine Auflistung des nach Russland exportierten Materials `genauestens` nach

  • Herkunft
  • Klassifizierung
  • Menge
  • Zeitraum
  • der in Russland angewendeten Wiederaufbereitungstechnik nach Abfall-Klassifizierung und Menge
  • von Russland zurückgeliefertes Restmaterial nach Klassifizierung, Menge und Zeitraum
Thema Bereich
Eingegangen am 12. August 2009 Fragende Instanz BUND BW
Status beantwortet
Beantwortet am 26. März 2010 Beantwortet von

Beantwortet von BFE

Diese Aussage ist falsch.

Die Schweiz respektive Schweizerische Firmen haben weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart radioaktive Abfälle nach Russland ausgeführt.*

Verträge zur Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen wurden von Schweizerischen Firmen nur mit Frankreich und England abgeschlossen, nicht jedoch mit Russland. Nach dem Kernenergiegesetz Art. 106 Abs.4 ist seit dem 1. Juli 2006 die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen zur Wiederaufarbeitung untersagt. Dieses Moratorium gilt vorerst für 10 Jahre.

Seit 2005 veröffentlicht das BFE jährlich die Kernmaterialbestände im Ausland, die sich im Eigentum von Schweizerischen Firmen befinden. Dieses Material befindet sich in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Schweden und in den USA; bisher gab es in Russland keine Kernmaterialien, die Schweizerischen Firmen gehörten.

*Das BFE als beantwortende Organisation hat diesen Satz der Antwort per 17. Juni 2014 präzisiert.