Technisches Forum Sicherheit
Frage 9: Vorgehensweise beim Auswahlverfahren
Die Standorte für die Oberflächenanlagen eines künftigen Tiefenlagers sollen bisher nur anhand von raumplanerischen Kriterien festgelegt werden, bei denen die Frage der Sicherheit der Oberflächenanlagen und des Tiefenlagers von der Schweiz bewusst mit dem Argument ausgeblendet wird, das Tiefenlager müsse die Sicherheitsanforderungen ja unabhängig vom gewählten Standort erfüllen, so dass bei der raumplanerischen Beurteilung die Sicherheit nicht von Bedeutung sei.
Diese Vorgehensweise entspricht nicht dem deutschen Verständnis bei der raumplanerischen Beurteilung von Risikoanlagen, bei der beispielsweise Fragen der Risikominimierung, wie etwa die Anordnung der Anlagen in einem weniger dicht besiedelten Gebiet, die Einhaltung von Schutz- und Sicherheitsabständen gegenüber einer Wohnbebauung etc, eine Rolle spielen. Wie wird diese Vorgehensweise der Schweiz von der ESchT beurteilt?
Thema | Sachplanverfahren | Bereich | Geologische Tiefenlager | Oberflächenanlagen |
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Eingegangen am | 18. Juni 2009 | Fragende Instanz | LK Waldshut |
Status | beantwortet | ||
Beantwortet am | 26. Mai 2010 | Beantwortet von | ESchT |