Abgaben radioaktiver Stoffe aus KKW

Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt: Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten

Radioaktivität aus Kernanlagen wird in der Öffent­lichkeit teilweise als gefährlicher eingestuft als sol­che natürlicher Herkunft, obwohl sich dies wissenschaftlich nicht begründen lässt. Die Betreiber von Kernan­lagen sind bemüht, ihre Abgaben möglichst weit unterhalb der behördlich festgelegten Limiten zu halten.

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Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldepflichten von Abgaben radioaktiver Stoffe in den Wasserpfad sowie ein Meldekriterium zum Versagen oder der Fehlfunktion sicherheitstechnisch klassierter Systeme oder Komponenten aufgrund gemeinsamer Ursache.

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