Alle Schweizer Kernkraftwerke erfüllen die aktualisierten Erdbebensicherheits-Standards
Die Kraftwerksbetreiber haben erneut nachgewiesen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen, starken Erdbeben standhalten.
Ein Erdbeben gehört zu einem der Naturereignisse, das massgeblich zum Gesamtrisiko der Kernkraftwerke beiträgt. Die Anlagen in der Schweiz müssen Erdbeben beherrschen, die sich einmal in 10‘000 Jahren ereignen können.
Im Rahmen von PEGASOS und dem PEGASOS Refinement Project haben die Betreiber die Erdbebengefährdung ermittelt. Vorgegangen wurde gemäss dem SSHAC Level 4, welches die höchste und damit anspruchsvollste Stufe eines international anerkannten Vorgehens ist.
Zudem hat das ENSI kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima verlangt, dass die Kernkraftwerke nachweisen, ob sie ein 10‘000-jährliches Erdbeben beherrschen. Der Nachweis wurde 2012 von allen Anlagen erbracht.
2016 hat das ENSI neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer KKW festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten.
Die Kraftwerksbetreiber haben erneut nachgewiesen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen, starken Erdbeben standhalten.
Kernkraftwerke in der Schweiz dürfen auch bei sehr schweren und seltenen Naturereignissen nur eine gewisse Menge an radioaktiven Stoffen an die Umwelt abgeben. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Limiten einhalten.
Das ENSI richtet sich bei der Störfallbeurteilung von Kernkraftwerken nach den Vorgaben des Gesetzgebers. Das hält das ENSI in seiner Verfügung fest, die von KKW-Kritikern verlangt wurde.
In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten.
Videointerview mit Hans Wanner, Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten.
Das ENSI hat den Schlussbericht der Erdbebenstudie der Betreiber, das PEGASOS Refinement Project PRP, und die Erdbebengefährdung für jeden Kernkraftwerkstandort geprüft. Die entsprechende Verfügung befindet sich bis Anfang Februar bei den Betreibern zum rechtlichen Gehör.
Bis Ende dieses Jahres wird das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zur Erdbebengefährdungsanalyse der Betreiber der Kernkraftwerke Stellung nehmen und die Gefährdungen festlegen. Dabei wird die Nuklearaufsichtsbehörde auch das neue Erdbebengefährdungsmodell 2015 des Schweizerischen Erdbebendienstes SED berücksichtigen.