ENSI legt Gefährdungsannahmen für Extremwetter-Ereignisse neu fest
Im Rahmen der Überprüfung der von den Kernkraftwerken eingereichten Gefährdungsanalysen hat das ENSI die Gefährdungsannahmen für verschiedene Extremwetter-Ereignisse neu festgelegt.
Schweizer KKW sind ausreichend gegen die Auswirkungen von extremen Temperaturen in Luft und Wasser, Starkwinden, Niederschlägen und weiteren Wetterphänomenen geschützt. Zu diesem Schluss kommt das ENSI in seiner Stellungnahme zu den Nachweisen des Schutzes gegen extreme Wetterbedingungen. Um die Sicherheitsmargen zu erhöhen, hat das ENSI zusätzliche Forderungen an die Werke formuliert. Folgende Gefährdungen sind für die Schweizer Kernkraftwerke von erhöhter Relevanz:
Im Rahmen der Überprüfung der von den Kernkraftwerken eingereichten Gefährdungsanalysen hat das ENSI die Gefährdungsannahmen für verschiedene Extremwetter-Ereignisse neu festgelegt.
Drei Organisationen der Antiatombewegung werfen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI vor, die Schweizerische Gesetzgebung falsch anzuwenden. Dies trifft nicht zu. Das Vorgehen der Nuklearaufsichtsbehörde wird von verschiedenen Bundestellen sowie weiteren Fachgremien gestützt.
Das ENSI hat die von den Kernkraftwerk-Betreibern eingereichten Gefährdungsanalysen für extreme Wetter überprüft. In seinen Stellungnahmen hat es die Betreiber aufgefordert, die Studien zu überarbeiten. Für die laufende Prüfung der sicherheitstechnischen Nachweise gegen extreme Wetterbedingungen geht das ENSI von teilweise verschärften Gefährdungswerten aus.
Die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz haben fristgerecht die Nachweise zu extremen Lufttemperaturen in Verbindung mit extremen Flusswassertemperaturen eingereicht. Das ENSI wird diese prüfen und im Sommer 2015 dazu Stellung nehmen. Die Unterlagen ergänzen bereits eingereichte Nachweise.