Gestaffelte Sicherheitsvorsorge

Das Kon­zept der ge­staf­fel­ten Si­cher­heits­vor­sor­ge ist eine zen­tra­le Grund­la­ge für die Si­cher­heit von Kern­kraft­wer­ken.

Die dazu ge­hö­ren­den Grund­prin­zi­pi­en wur­den be­reits beim Bau der ers­ten Kern­kraft­wer­ke an­ge­wen­det und auf­grund der in­ter­na­tio­na­len Be­triebs­er­fah­rung lau­fend wei­ter­ent­wi­ckelt.

Hintergrundartikel

Periodische Sicherheitsüberprüfung

Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk muss alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung – eine sogenannte Periodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ – durchführen. Ziel ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks durch den Betreiber. Zu jeder PSÜ verfasst das ENSI eine ausführliche Stellungnahme.

Weiterlesen