IRRS-Mission 2011/2015

Das ENSI will seine Arbeit auf dem höchsten Qualitätsstandard halten. Aus diesem Grund liess es sich zwischen dem 21. November und dem 2. Dezember 2011 von einer Expertengruppe der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA gründlich durchleuchten.

Vom 8. bis 17. April 2015 fand eine Überprüfung der Umsetzung der Empfehlungen statt. Der Schlussbericht zur Überprüfung lag im Sommer 2015 vor und wurde veröffentlicht.

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Das ENSI soll die einzige Behörde sein, die abschliessend über Fragen der Sicherheit von Kernanlagen entscheidet. Experten der IAEA haben im Rahmen einer Überprüfungsmission des Integrated Regulatory Review Service IRRS diese Empfehlung aus dem Jahr 2011 bekräftigt. Sie zeigten sich zudem zufrieden mit der Umsetzung der Empfehlungen, die an das ENSI gerichtet waren.

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Experten der IAEA empfehlen, die Stellung des ENSI zu stärken. Konkret sollte nicht mehr das UVEK, sondern das ENSI abschliessende Entscheide fällen können. Überdies sollen Kommissionen ihre Berichte direkt dem ENSI einreichen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 widerspricht der Meinung der internationalen Experten. Der Entscheidprozess für die Bewilligung ist laut diesen gesetzlich ungenügend geregelt.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) handelt unabhängig, es hat die richtigen Schlüsse aus dem Unfall in Fukushima gezogen und es verpflichtet die Betreiber der Kernkraftwerke zu laufenden Nachrüstungen: Lob, aber auch konkrete Verbesserungsvorschläge von den Experten der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA für das ENSI.

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Das ENSI will seine Arbeit auf dem höchsten Qualitätsstandard halten. Aus diesem Grund lässt es sich zwischen dem 21. November und dem 2. Dezember 2011 von einer Expertengruppe der Internationalen Atomenergie-Agentur IAEA gründlich durchleuchten. Die schweizerische Aufsichtsbehörde wird bereits zum zweiten Mal von der IAEA unter die Lupe genommen. Ähnliche Überprüfungen gibt es auch für die Betreiber.

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