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Die Kernanlagen in der Schweiz wurden im Jahr 2022 gemäss den gesetzlichen Sicherheitsvorgaben betrieben. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor radioaktiver Strahlung war zu jeder Zeit gewährleistet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in einem ersten Jahresrückblick.

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Titelbild des "Schweizer Journals" zur Inbetriebnahme des KKW Beznau 1 im Jahr 1969.

In der Schweiz müssen Kernkraftwerke auch nach mehreren Jahrzehnten Betrieb hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies schreibt das Gesetz vor und wird vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI überprüft und durchgesetzt. „Entscheidend ist in der Schweiz nicht das Alter einer Anlage, sondern ihre Sicherheit“, betont ENSI-Direktor Hans Wanner. Kernkraftwerke dürfen in der Schweiz nur betrieben werden, wenn sie die gesetzlichen […]

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