Periodische Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken
Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk muss alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung – eine sogenannte Periodische Sicherheitsüberprüfung PSÜ – durchführen. Ziel ist die ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks durch den Betreiber. Zu jeder PSÜ verfasst das ENSI eine ausführliche Stellungnahme.