ANPA-EMI-Daten KKW Leibstadt 23.10.-23.12.2017

Der Verlauf der Messwerte ohne die mit ① markierten Spitzen (Funktionstests) bestätigt, dass die Abgabelimiten jederzeit eingehalten wurden. Dies geht auch aus den monatlich publizierten Gesamtmengen an radioaktiven Abgaben hervor.

Radioaktive Edelgase:

Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der doppelten Nachweisgrenze von 2.50E+09 Bq/h.

Radioaktive Aerosole:

Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der vierfachen Nachweisgrenze von 8.90E+04 Bq/h.

Radioaktives Iod:

Die Messwerte liegen im Mittel unterhalb der Nachweisgrenze von 2.00E+05 Bq/h.

Erklärungen zu den Spitzenwerten und dem Verlauf:

Bei der mit ① markierten Spitze handelt es sich um einen Funktionstest des Edelgasmonitors. Dabei wird durch die Einspeisung von elektrischen Prüfsignalen oder mit einer radioaktiven Prüfquelle die Funktionstüchtigkeit des Geräts nachgewiesen.

Bei der mit ② markierten Spitze bei den Edelgasabgaben handelt es sich um die Inbetriebnahme des Reaktors nach der Jahresrevision.

Bei der mit ③ markierten Spitze bei den Edelgasabgaben handelt es sich um die Rückspülung von Filtern im System zur Aufbereitung von Reaktorwasser.

Bei der mit ④ markierten Spitze bei den Edelgasabgaben handelt es sich um die Inbetriebnahme eines Sperrdampfumformers.

Bei den mit ⑤ markierten Absenkungen bei den Edelgasabgaben und den mitmarkierten Spitzen bei den Aerosolabgaben handelt es sich um den Integralen Leckratentest des Containments. Dabei werden Lüftungssysteme ab-, und nach einiger Zeit wieder angeschaltet. In der Zwischenzeit erfolgt eine Aufkonzentration der radioaktiven Stoffe in der Raumluft, welche beim Wiedereinschalten der Lüftung in kurzer Zeit abgegeben werden.

Bei dem mit ⑥ markierten Anstieg bei den Edelgas- und Jodabgaben handelt es sich um das Anfahren des Kraftwerks nach der Jahreshauptrevision.

Kleine Spitzen bei den Iod- und Aerosolabgaben über der Nachweisgrenze werden durch Kleinst­leckagen von Wasser oder Dampf mit Übertrag in die Raumluft verursacht.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass alle festgestellten Effekte radiologisch unbedeutend sind.

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