Bundesgerichtsurteil vom 11. April 2014: Aufsicht über das KKW Mühleberg

Aufgrund des Unfalls von Fukushima forderte das ENSI von der BKW unter anderem den Nachweis für die Beherrschung eines Extremhochwassers, das mit einer Häufigkeit von einmal in 10’000 Jahren zu erwarten ist. Dieser Nachweis bezog sich auch auf das geplante Vorgehen im Fall, dass die Kühlwasserversorgung des Kernkraftwerks Mühleberg aus der Aare wegen Verstopfung ausfallen sollte. Im Juni 2011 reichte die BKW den geforderten Nachweis ein. Gestützt darauf gelangte das ENSI zum Schluss, der von der BKW vorgesehene Einsatz von auf dem Areal gelagerten mobilen Pumpen für die Kühlwasserversorgung des Notstandsystems sei zulässig.

Zwei Anwohner aus dem Raum Bern verlangten vom ENSI eine anfechtbare Verfügung für die mobilen Pumpen. Sie waren der Meinung, eine solche Lösung verstosse gegen grundlegende Prinzipien der nuklearen Sicherheit. Das ENSI trat auf das Gesuch nicht ein.

Die beiden Anwohner fochten den Entscheid des ENSI beim Bundesverwaltungsgericht an, um eine materielle Prüfung zu erreichen. Dieses hiess ihre Beschwerde gut. Daraufhin beantragte das ENSI beim Bundesgericht, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufzuheben. Das Bundesgericht wies die Beschwerde am 11. April 2014 ab (siehe PDF).

Das ENSI wird somit eine anfechtbare Verfügung über die Zulässigkeit der mobilen Notkühlpumpen im Kernkraftwerk Mühleberg erlassen.

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