ENSI-G11 Erläuterungsbericht

Diese Richtlinie regelt die detaillierten Anforderungen an die Planung, Herstellung und Montage von sicherheitstechnisch klassierten Behältern und Rohrleitungen, deren Abstützungen und druckhaltenden Ausrüstungsteilen für die Verwendung in den  schweizerischen Kernanlagen (BRK). Sie gilt auch für Kerneinbauten sowie für Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion.

Die Regelungen betreffen Änderungen und Instandsetzungen. BRK und Kerneinbauten gehören sowohl zu den mechanischen Hauptkomponenten gemäss Art. 26 Abs. 1 Bst. b KEV (SR 732.11), als auch zu den mechanischen Ausrüstungen MA und MB nach Anhang 4 KEV.

Die detaillierten Anforderungen an die Instandhaltung von BRK sind Gegenstand der Richtlinie ENSI-B06, diejenigen an die Alterungsüberwachung sind in der Richtlinie HSK-R-51 geregelt. Die Anforderungen an die Transport- und Lagerbehälter sind in der Richtlinie HSK-B05 enthalten.

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Sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen:Planung, Herstellung und Montage

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