Sicherheitstechnische Anforderungen an den Brandschutz in Kernanlagen

HSK-R-50/d

Die Richtlinien der schweizerischen Sicherheitsbehörden legen dar, wie diese ihre gesetzlichen Aufträge konkretisieren. Den  Projektanten und Betreibern von Kernanlagen soll damit aufgezeigt werden, nach welchen Kriterien die zuständigen Behörden die Gesuche beurteilen und die Aufsicht durchführen.

Diese Richtlinie hat den Zweck, das behördliche Aufsichtsverfahren darzulegen, wie es im Rahmen des Atomgesetzes auf dem Gebiet des Brandschutzes bei Kernanlagen angewendet wird. Die Richtlinie soll dem Gesuchsteller bzw. Bewilligungsinhaber und seinen Auftragnehmern ermöglichen, die mit dem Aufsichtsverfahren verbundenen Tätigkeiten in der Projektplanung zu berücksichtigen.

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ENSI-Glossar

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