Erdbebengefährdungskarte Schweiz

Die Kernkraftwerke in der Schweiz erfüllen die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen und verfügen über Sicherheitsmargen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Betreiber nach dem Reaktorunfall in Fukushima aufgefordert, die Margen zu überprüfen, und verlangt nun Massnahmen zur weiteren Erhöhung.

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KKW Gösgen

Die digital erfassten Stabstellungsanzeigen waren jederzeit korrekt. Die Störung betraf die analogen Stabstellungssignale einiger Steuerstäbe. Ein Kriterium zur automatischen Absenkung der Reaktorleistung wurde nicht erreicht. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist deshalb als gering einzustufen.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Gösgen nach der Jahresrevision 2014 freigegeben. Bei den Inspektionen ergaben sich keine Hinweise, die gegen ein Anfahren der Anlage sprechen würden.

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