Technisches Forum Entsorgungsnachweis

Frage 37: Terminplanung

  1. Kann die HSK überhaupt neutral sein, da bei Ablehnung des vorgeschlagenen Standortes Benken, die Terminplanung um Jahrzehnte durcheinander kommt? Welche Notfallplanung besteht bei der HSK?
  2. Ist der HSK nicht bekannt, dass der ersten AKEnd-Stellungnahme durch den deutschen Umweltminister massiv widersprochen worden ist, da diese vor Vorliegen der endgültigen AKEnd-Kriterien erfolgt ist?
  3. Wichtig ist, dass die HSK den Nachweis erbringt, dass sie unabhängig, neutral ist.
  4. Ist nicht die Zwischenlagerung – Vorabkühlung der radioaktiven Abfälle ein grösseres Sicherheitsproblem als die Endlagerung? Der Termin 2040 für den Beginn der Einlagerung ist angesichts eines guten Standortes wie Benken sehr spät. Die Schweizer Behörden sollten mehr Dampf geben.
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Eingegangen am 23. Dezember 2005 Fragende Instanz Informationsveranstaltung Trüllikon
Status beantwortet
Beantwortet am 23. Dezember 2005 Beantwortet von ,

Beantwortet von ENSI

a) Kann die HSK überhaupt neutral sein, da bei Ablehnung des vorgeschlagenen Standortes Benken, die Terminplanung um Jahrzehnte durcheinander kommt? Welche Notfallplanung besteht bei der HSK?

Die HSK ist als Sicherheitsbehörde nicht für die Realisierung von Tiefenlagern verantwortlich; das obliegt den Abfallverursachern. Sie ist aber daran interessiert, dass die benötigten geologischen Tiefenlager rechtzeitig bereitgestellt werden. Dieses Interesse ändert nichts an der grundsätzlichen Mission der HSK: Sie ist als Treuhänderin der Öffentlichkeit verpflichtet, Planung, Bau und Betrieb von Kernanlagen, also auch von geologischen Tiefenlagern, genau zu prüfen und zu beaufsichtigen. Jedes eingereichte Gesuch zu einem geologischen Tiefenlager wird von der HSK zuhanden der Bewilligungsbehörde gründlich überprüft. Dabei ist die HSK unabhängig von den beteiligten Parteien und neutral in ihrer Beurteilung.

d) Ist nicht die Zwischenlagerung – Vorabkühlung der radioaktiven Abfälle ein grösseres Sicherheitsproblem als die Endlagerung? Der Termin 2040 für den Beginn der Einlagerung ist angesichts eines guten Standortes wie Benken sehr spät. Die Schweizer Behörden sollten mehr Dampf geben.

Die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen kann in einer sicheren Weise durchgeführt werden. Die Sicherheit ist aber von der Aufrechterhaltung von radiologischen Kontrollen und einer Bewachung abhängig. Im Tiefenlager ist die Sicherheit gegen äussere Einwirkungen grösser und auf passive Weise langfristig gegeben. Dieser Umstand spricht für die Realisierung eines Tiefenlagers sobald als möglich unter Beachtung aller Anforderungen an die Sicherheit des Lagers und die Sorgfalt der Vorbereitungen. Der früheste mögliche Zeitpunkt für die Realisierung eines Tiefenlagers für abgebrannte Brennelemente und verglaste hochaktive Abfälle wird durch die Notwendigkeit der Abkühlung dieser Abfälle (Abklingen ihrer Aktivität) vor der Einlagerung im Tiefenlager beeinflusst.

Beantwortet von BFE

b) Ist der HSK nicht bekannt, dass der ersten AKEnd-Stellungnahme durch den deutschen Umweltminister massiv widersprochen worden ist, da diese vor Vorliegen der endgültigen AKEnd-Kriterien erfolgt ist?

Der HSK sind die Kritiken an der Stellungnahme des AkEnd zum Auswahlverfahren Opalinuston im Zürcher Weinland von April 2002 bekannt. Die in der Frage angesprochene Kritik, dass die von April 2002 datierte Stellungnahme vor dem Vorliegen der endgültigen Kriterien des AkEnd für ein deutsches Auswahlverfahren erstellt wurde, ist sachlich nicht korrekt: Bei der Beurteilung des schweizerischen Auswahlverfahrens ist der AkEnd von denselben Grundsätzen ausgegangen wie für die Erarbeitung des deutschen Verfahrens.

c) Wichtig ist, dass die HSK den Nachweis erbringt, dass sie unabhängig, neutral ist.

Die HSK hat wie jede Bundesstelle die Pflicht, im Sinne des Gesetzgebers, d.h. dem Schweizer Volk, zu handeln. Sie ist unabhängig von den Betreibern der Kernanlagen und von den Entsorgungspflichtigen. In ihren Sicherheitsbeurteilungen ist die HSK ferner nicht weisungsgebunden: Ihre Entscheide dienen dem Schutz der Bevölkerung, des Personals der Kernanlagen und der Umwelt. Diese Entscheide werden neutral anhand des internationalen Standes von Wissenschaft und Technik getroffen. Für spezielle Fragestellungen lässt sich die HSK durch unabhängige externe Experten unterstützen. Der Bundesrat hat mehrmals bekräftigt, dass er keinen Anlass hat, an ihrer Unabhängigkeit und fachlichen Kompetenz zu zweifeln. Organisatorisch ist die HSK seit dem 1. Januar 2004 eine FLAG-Behörde (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget) und zurzeit wird ein Bundesgesetz über die HSK vorbereitet.