
Dem ENSI geht es allein um die Sicherheit der Schweizer Nuklearanlagen und die Einhaltung der in der Schweizer Gesetzgebung festgelegten Bestimmungen zur Kernenergie. Alles andere ist Sache der Politik und von Interessengruppierungen. Diese Sicherheitskultur ist in den letzten Monaten immer wieder positiv gewürdigt worden. Das anerkennende, professionelle Urteil der ausländischen Experten über den Zustand der Schweizer Kernkraftwerke und die Arbeitsweise des ENSI lässt dabei einen wichtigen Schluss zu.
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Sicher ist, wer sich nicht gefährdet fühlt. Der Unfall von Fukushima hat vielen diese Sicherheit geraubt. Wie sicher ist sicher genug? In der Schweiz haben wir uns in einem umfassenden demokratischen Prozess darauf geeignet, was „sicher“ im Bereich der Nuklearenergie bedeutet.
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Anders als in den Medien dargestellt, ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Mühleberg kein Urteil gegen das ENSI. Zum einen, weil wir in diesem Verfahren ja nicht Partei waren und zum anderen, weil das Gericht unsere sachlich begründeten Positionen und die entsprechenden Verfügungen der letzten Monate in seinem Urteil stützt.
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