Aufsichtstätigkeiten der HSK im Zusammenhang mit dem Sondierstollen Wellenberg

Referat anlässlich der Medienkonferenz vom 10. Juli 2002 in Stansstad zum Sondierstollen Wellenberg.

HSK – die schweizerische Behörde für nukleare Sicherheit

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ist die Sicherheitsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Kernenergie. Sie beaufsichtigt und beurteilt in erster Linie die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz der schweizerischen Kernanlagen. Ferner übernimmt sie die wissenschaftliche Begleitung und die Begutachtung der vorbereitenden Handlungen im Hinblick auf die geologische Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle. So wird sie – insofern es so weit kommt – die Projektierung und die Ausführung des Sondierstollens Wellenberg intensiv beaufsichtigen.

Aufsicht der HSK über den Sondierstollen in zwei Schritten

Die HSK nimmt ihre Aufsicht über den Sondierstollen Wellenberg in zwei Schritten wahr:

  • Vor Beginn der Arbeiten wird geprüft, ob alle Voraussetzungen für eine optimale Ausführung des Sondierstollens und der begleitenden Untersuchungen erfüllt sind.
  • Während der Arbeiten wird überwacht, dass die Anforderungen der Behörden eingehalten sind.

Überprüfung der Voraussetzungen

Bevor der Bau des Sondierstollens in Angriff genommen werden darf, muss die Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) ein umfassendes Untersuchungsprogramm erarbeiten und der HSK zur Prüfung vorlegen. Die HSK wird das Untersuchungsprogramm besonders in zwei Hinsichten eingehend prüfen. Einerseits muss das Untersuchungsprogramm dem Zweck des Sondierstollens entsprechen; d.h. es muss geeignet sein, um verlässliche Angaben über den Aufbau und die Eigenschaften des noch unbekannten Inneren des Wellenbergs zu verschaffen. Diese Angaben dienen später als Grundlagen zur Beurteilung der Sicherheit eines allfälligen Lagers. Andererseits muss das Untersuchungsprogramm auch die geeignete Messung der in den Ausschlusskriterien festgelegten Parameter umfassen. Die Ausschlusskriterien ermöglichen eine rasche Beurteilung der Befunde im Sondierstollen. Erst wenn die Anforderungen an das Untersuchungsprogramm erfüllt sind, wird die HSK den Bau des Sondierstollens freigeben. Sie wird das Ergebnis ihrer Überprüfung des Untersuchungsprogrammes in einem Bericht dokumentieren, der veröffentlicht wird.

Überwachung der Arbeiten

Während der Errichtung des Sondierstollens, wird die HSK die Ausbrucharbeiten und die Untersuchungen mittels Inspektionen vor Ort begleiten und überwachen. Zu diesem Zweck zieht sie auch qualifizierte externe Experten bei. Mit der Begleitung der Arbeiten will sich die HSK eigene Informationen über die geologische Beschaffenheit des Wellenberges verschaffen, die ihr eine unabhängige Beurteilung ermöglichen. Sie wird ferner die Messungen der Parameter der Ausschlusskriterien eng verfolgen, die ein Jahr nach Ausbruch des Stollens durchgeführt werden sollen. Aufgrund der Messergebnisse wird die HSK die Einhaltung der Ausschlusskriterien prüfen und diese Beurteilung veröffentlichen. Auf dieser Basis wird dann über die Weiterführung des Projekts entschieden.

Weitere Aufsichtsstellen

Weitere Fachstellen von Bund, Kanton und Gemeinde sind mit der Aufsicht über den Sondierstollen betraut. Für die Belange des Gewässer- und Immissionsschutzes ist das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zuständig; die Befugnisse des Kantons und der Gemeinde sind den entsprechenden Behörden vorbehalten. Auch diese Behörden werden die Arbeiten im Sondierstollen ihren Belangen entsprechend überwachen. Es wird somit sichergestellt, dass sämtliche Auflagen aus den Bewilligungen und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Aufsichtskommission, in welcher alle diese behördlichen Stellen vertreten sind und die bereits während der Sondierbohrungen aktiv war, wird ihre Koordinationsarbeit wieder aufnehmen. Von Seiten der Gemeinde Wolfenschiessen wird wie bis anhin auch ein Experte vertreten sein, der die Interessen des Komitees für die Mitsprache des Nidwaldner Volkes bei Atomanlagen (MNA) wahrnimmt und Einblick in alle Untersuchungsergebnisse haben wird.

Ausblick

Sofern der Sondierstollen gebaut werden kann und die von der HSK formulierten Ausschlusskriterien eingehalten sind, darf das Projekt hinsichtlich der Errichtung eines Lagers weitergeführt werden. Zu diesem Zweck muss die GNW die aus dem Sondierstollen gewonnenen Erkenntnisse in eine umfassende Sicherheitsanalyse integrieren, anhand welcher die Eignung des Standorts für ein geologisches Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle von der HSK zu beurteilen sein wird. Diese Beurteilung wird zu Handen des Bundesrats anlässlich des Rahmenbewilligungsverfahrens erfolgen, das dann wieder aufgenommen wird. Parallel dazu wird sich das Nidwaldner Volk anlässlich einer weiteren Abstimmung über die bergrechtliche Konzession, diesmal für das Lager, aussprechen müssen. Sofern einerseits die Rahmenbewilligung vom Bundesrat erteilt und vom Parlament genehmigt wird und andererseits die Konzession vom Regierungsrat erteilt und vom Nidwaldner Volk genehmigt wird, kann die GNW die Bewilligungen zunächst für den Bau und danach für den Betrieb des Lagers beantragen. Die HSK wird, wie bei jeder Kernanlage, das vorgelegte Projekt im Rahmen der Bewilligungsverfahren gründlich prüfen und zu Handen des Bundesrats beurteilen. Sie wird auch den Bau und den Betrieb des Lagers intensiv überwachen und dabei die Einhaltung sämtlicher Auflagen und Anforderungen sicherstellen.