Die HSK gibt das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Leibstadt nach der Revision frei

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) am 21. August 2007 nach dem Abschluss der diesjährigen Revision den Leistungsbetrieb wieder aufzunehmen. Das Werk war vom 4. August bis 21. August 2007 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die jährlichen Revisionsarbeiten durchzuführen. Die HSK hat sich durch Inspektionen vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten wurden.

Die Brennelemente zeigten im vergangenen Betriebszyklus ein gutes Betriebsverhalten. Es wurden keine Schäden an den Brennstäben registriert. Während der Revision wurden 137 der total 648 Brennelemente ersetzt, davon sind 128 frische Brennelemente.

Zusätzlich zum Brennelementwechsel wurden Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen durchgeführt. Dabei wurden auch Zylinderschweissnähte des Reaktordruckbehälters und Schweissnähte der Reaktorumwälzleitungen mittels Ultraschall geprüft. Bruchmechanische Analysen der meldepflichtigen Befunde an Schweissnähten zeigten, dass diese zulässig sind und einen sicheren Weiterbetrieb nicht in Frage stellen. Im Innern des Reaktordruckbehälters wurden der Kernmantel und weitere Komponenten kontrolliert. Dabei ergaben sich keine Befunde.

Die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen wurden von der HSK beaufsichtigt. Der von ihr beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) kontrollierte die Prüfungen an den druckführenden Komponenten.

Während der Revision musste das KKL vier meldepflichtige Vorkommnisse an die HSK melden. Diese Vorkommnisse wurden gemäss der behördlichen Melde-Richtlinie (HSK-R-15) der Kategorie U zugeordnet. Das heisst sie sind „unklassiert“, aber von sicherheitstechnischem Interesse für die Behörde und dienen der Wahrnehmung ihrer Aufsicht. Gemeldet wurden die oben genannten Befunde an Schweissnähten, der unbeabsichtigte Austritt von kontaminiertem Wasser in Räume des Notstandsgebäudes sowie eine verbogene Kastenbefestigung eines Brennelements, welches folglich nicht in den Reaktor eingesetzt wurde.

Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Die Strahlendosis jeder einzelnen Person lag deutlich unterhalb des zulässigen Werts von 20 mSv für „beruflich strahlenexponierte Personen“.

Auf ihren abschliessenden Inspektionen stellten die HSK und der SVTI keine Befunde fest, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen würden.

Nach der ordnungsgemässen Beendigung der Arbeiten und der Prüfungen erteilte die HSK aufgrund der Ergebnisse am Abend des 21. August 2007 dem KKL die Freigabe zur Aufnahme des Leistungsbetriebs. (Zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Medienmitteilung, um 11 Uhr, befand sich die Reaktorleistung bei rund 25 Prozent und der Generator ist wieder mit dem Stromnetz gekoppelt.)