Die HSK genehmigte das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Gösgen nach der Revision
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) genehmigte dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am Donnerstag, 26. Juni 2008, den Reaktor nach dem Abschluss der diesjährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Das Werk war vom 1. Juni bis 25. Juni 2008 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und die Revisionsarbeiten auszuführen. Die HSK hat gezielte Inspektionen vorgenommen und sich dabei vergewissert, dass die Arbeiten und Prüfungen vorschriftsgemäss durchgeführt wurden.
Während der Revision wurden 40 der total 177 Brennelemente ersetzt. Bei den neuen Brennelementen handelt es sich um WAU-Brennelemente (wiederaufgearbeitetes Uran). Im neuen Betriebszyklus enthält der Reaktorkern 20 Uran-, 125 WAU- und 32 MOXBrennelemente. Im abgelaufenen Zyklus 29 traten Schäden an vier Brennelementen auf. Eines davon wurde während der Revision repariert und kommt im 30. Zyklus wieder zum Einsatz. Die anderen drei Brennelemente werden im Herbst repariert, da sie erst in einem späteren Zyklus wieder eingesetzt werden sollen.
An allen drei Hauptkühlmittelpumpen wurden die Dichtungssysteme erfolgreich ausgetauscht sowie zwei Niederdruck-Vorwärmer und ein Teil der Kühlereinbauten im Kühlturm ersetzt. Beim Austausch der Dichtungssysteme an den Hauptkühlmittelpumpen wurden an den Dichtungsgehäusen unerwartete Rissanzeigen festgestellt. Die bruchmechanische Analyse hat gezeigt, dass der aktuelle Zustand des Dichtungsgehäuses keine Gefährdung für die Strukturintegrität der Pumpen darstellt. Die Ursache für diese Risse wird noch geklärt. Die Risse werden saniert.
Die wiederkehrenden Prüfungen wurden von der HSK beaufsichtigt. Im Weiteren wurden innere und äussere Prüfungen sowie Druck- und Dichtheitsprüfungen von sicherheitsrelevanten Behältern und Wärmetauschern durchgeführt. Der von der HSK beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) kontrollierte die Instandhaltungsarbeiten an den druckführenden Komponenten.
Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Fachpersonal des Strahlenschutzes begleitete die Arbeiten in den kontrollierten Zonen zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals. Die Strahlendosen, welche das Personal während der Revision erhalten hat, liegen unter dem geplanten Wert. Die Strahlendosis jeder einzelnen Person lag deutlich unterhalb des zulässigen Werts von 20 mSv für „beruflich strahlenexponierte Personen“.
Nach Beendigung der Arbeiten und der Funktionsprüfungen führten die HSK und der SVTI ihre Schlussrundgänge im Werk durch. Dabei wurden keine Befunde registriert, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen würden. Die HSK erteilte aufgrund der Ergebnisse am frühen Donnerstagmorgen, 26. Juni 2008, dem KKG die Erlaubnis zur Aufnahme des Leistungsbetriebs.