Das ENSI genehmigt das Wiederanfahren des Kernkraftwerks Gösgen nach der Revision

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI genehmigte dem Kernkraft-werk Gösgen am Samstag, 19. Juni 2010, den Reaktor nach dem Abschluss der dies-jährigen Revision wieder in Betrieb zu nehmen. Die Anlage war vom 28. Mai bis 19. Juni 2010 abgestellt, um Brennelemente zu wechseln und Revisionsarbeiten aus-zuführen. Das ENSI hat sich mit Inspektionen vergewissert, dass die Arbeiten und Prü-fungen vorschriftsgemäss durchgeführt wurden.

Während der Revision des Kernkraftwerks Gösgen (KKG) wurden 40 der total 177 Brennelemente ersetzt. Im neuen Betriebszyklus enthält der Reaktorkern 4 Uran-, 141 WAU- (wieder aufgearbeitetes Uran) und 32 Mischoxid-Brennelemente. Im abgelaufenen 31. Zyklus traten Schäden an sechs Brennstäben auf, die nicht wieder eingesetzt wurden. Während der Abstellung wurden nebst dem Brennelementwechsel die geplanten Revisions- und Unterhaltsarbeiten durchgeführt. Von den durchgeführten Prüfungen sind vor allem die Wirbelstromprüfung der Dampferzeuger-Heizrohre der, die Untersuchungen an den Kerngerüstschrauben sowie Schweissnahtprüfungen an den Not- und Nachkühlsystemen zu erwähnen. Im Kühlturm wurde der letzte Teil der Kühlereinbauten ersetzt.

Die wiederkehrenden Prüfungen wurden vom ENSI beaufsichtigt. Der vom ENSI beauftragte Schweizerische Verein für Technische Inspektionen (SVTI) kontrollierte die Instandhaltungsarbeiten an den druckführenden Komponenten.

Die Bestimmungen der Strahlenschutzgesetzgebung wurden eingehalten. Die Strahlendosen, welche das Personal während der Revision insgesamt erhalten hat, liegen unter dem geplanten Wert. Die Strahlenexposition jeder einzelnen Person lag deutlich unterhalb des Grenzwerts von 20 mSv für beruflich strahlenexponierte Personen.

Nach Beendigung der Arbeiten und der Funktionsprüfungen führten das ENSI und der SVTI ihre Schlussrundgänge im Werk durch. Dabei haben sich keine Befunde ergeben, die ein Wiederanfahren der Anlage und einen sicheren Leistungsbetrieb in Frage stellen. Das ENSI erteilte aufgrund der Ergebnisse seiner Überprüfungen dem KKG die Erlaubnis zur Aufnahme des Leistungsbetriebs für den 32. Zyklus.