HSK erteilt Freigabe zum Wiederanfahren des KKW Gösgen
Die HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen) hat dem Kernkraftwerk Gösgen (KKG) am 2. August 2000 die Freigabe zum Wiederanfahren nach dem erfolgreich abgeschlossenen Revisionsstillstand erteilt. Das Werk war vom 8. Juli bis zum 2. August 2000 abgestellt, um Brennelemente auszuwechseln, Unterhaltsarbeiten sowie die vorgeschriebenen Tests und Wiederholungsprüfungen durchzuführen. Die HSK hat diese Arbeiten verfolgt und Inspektionen vorgenommen. Sie hat sich überzeugt, dass die Anlage nach den Revisionsarbeiten in einem Zustand ist, der einen sicheren Betrieb gewährleistet.