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Die Europäische Kommission hat heute den Bericht ihrer Arbeitsgruppe Nukleare Sicherung veröffentlicht. Die Schweiz erfüllt die darin enthaltenen Empfehlungen. Das ENSI sorgt zusammen mit weiteren Partnern dafür, dass die Massanhmen zum Schutz der Anlagen gegen terroristische Anschläge mindestens den internationalen Anforderungen entsprechen.

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Zehn Jahre nach dem Unfall in Lucens legte die „Kommission für die Untersuchung des Zwischenfalles im Versuchs-Atomkraftwerk Lucens“ (UKL) ihren Schlussbericht vor. Der „Zwischenfall“, wie die Autoren den Unfall vom 21. Januar 1969 bezeichnen, sei „mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit“ mit dem „zeitweise gestörten Verhalten der Wellendichtungen“ zu erklären.

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Geologische Tiefenlager brauchen an der Erdoberfläche eine Anlage, in der die Abfälle in Empfang genommen und für die Einlagerung vorbereitet werden, und Erschliessungsbauwerke in Form einer Rampe oder eines Schachts. Das ENSI trägt die Gesamtverantwortung für die sicherheitstechnische Beurteilung der geologischen Standortgebiete und Standorte.

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Der Unfall am Tag des Anfahrens bedeutete das Aus für das Versuchsatomkraftwerk Lucens. Die nachträgliche Untersuchung des Unfalls im Auftrag des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements (EVED) hat später die radioaktive Belastung der Bevölkerung um das Kraftwerk infolge des Unfalls eruiert.

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Am 21. Januar 1969 sollte das Versuchsatomkraftwerk Lucens (VAKL) seinen Leistungsbetrieb aufnehmen. Als der Reaktor beim Hochfahren rund 40 Prozent seiner maximalen Leistung erreichte, ereignete sich jedoch ein Unfall mit mehreren Explosionen. Die Havarie führte zur Ausserbetriebnahme.

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Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI beurteilt das externe Lager der schweizerischen Kernkraftwerke in Reitnau grundsätzlich als tauglich. Es hatte ein solches Lager als eine Sofortmassnahme nach dem Reaktorunfall in Fukushima gefordert. Die Überprüfungen sind damit jedoch noch nicht abgeschlossen.

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