Die guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Frankreich im Bereich nukleare Sicherheit werden weiter intensiviert. An der Sitzung der Commission franco-suisse de sûreté nucléaire et de radioprotection (CFS) wurden eine ganze Reihe von „inspections croisées“ (gemeinsame Inspektionen) in den nächsten Monaten vereinbart.

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Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat zwei Vorkommnisse im Kernkraftwerk Leibstadt mit der Stufe 1 auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala INES (Stufen 0 bis 7) registriert. Die beiden Vorkommnisse ereigneten sich Ende Mai 2004 beim Wiederanfahren des Reaktors infolge von Fehlern des Betriebspersonals. Es kam dabei weder zu Kontaminationen von Personen noch zu Schäden an der Anlage. Die Abgabe von Radioaktivität an die Umwelt betrug wenige Prozent der behördlich festgelegten Kurzzeitabgabelimite.

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Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat Anfang Oktober 2005 dem Sekretariat der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) in Wien den zweiten Schweizer Statusbericht zum internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle eingereicht. Der Bericht wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in englischer Sprache erstellt. Er legt dar, wie die Verpflichtungen des Übereinkommens in der Schweiz erfüllt sind.

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Bis zum 15. August 2011 mussten die Betreiber der schweizerischen Kernkraftwerke dem ENSI einen Zwischenbericht zum EU-Stresstest vorlegen. Sämtliche Betreiber haben diesen Bericht fristgerecht eingereicht. Im Bericht mussten die Betreiber darlegen, mit welcher Methodik sie die vom Stresstest vorgegebenen Szenarien bewerten wollen. Die fertigen Berichte zum EU-Stresstest erwartet das ENSI bis Ende Oktober 2011.

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