Rechtliche Grundlagen

Die Arbeit des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI stützt sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen.

Die Bundesverfassung (BV) schreibt vor, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie Sache des Bundes ist (Art. 90) und dieser Vorschriften zum Schutz vor ionisierenden Strahlen erlässt (Art. 118). Weiter regelt die BV in Art. 5 die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns.

Die Strahlenschutzgesetzgebung bezweckt, Mensch und Umwelt vor der Gefährdung durch ionisierende Strahlen zu schützen.

Die Kernenergiegesetzgebung regelt die friedliche Nutzung der Kernenergie. Sie bezweckt insbesondere den Schutz von Mensch und Umwelt vor ihren Gefahren. Gegenüber dem Strahlenschutzgesetz ist das Kernenergiegesetz ein Spezialerlass. Dies bedeutet, dass das Strahlenschutzgesetz für den Bereich der Kernenergienutzung dann zur Anwendung gelangt, wenn das Kernenergiegesetz keine spezifischen Vorschriften enthält.

Im Bereich des Notfallschutzes übernimmt das ENSI bei einem Störfall in einer Kernanlage neben anderen Organisationen sowohl in der Planung als auch im Ereignisfall Aufgaben.

Das ENSI erfüllt Aufgaben im Zusammenhang mit der Beförderung von gefährlichen Gütern.

In verschiedenen Erlassen werden weitere Bereiche geregelt, die das ENSI bei seiner Aufsichtstätigkeit berücksichtigt.

Organisation und Auftrag des ENSI werden in den nachstehenden Erlassen geregelt.

Als Bundesbehörde untersteht das ENSI auch folgenden Erlassen.

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