Das ENSI schlägt Nördlich Lägern zur weiteren Untersuchung vor
Das ENSI stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, dass die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens weiter zu untersuchen sind.
Zu einem geologischen Tiefenlager gehören auch Oberflächenanlagen. Die Oberflächenanlagen können innerhalb des sogenannten Planungsperimeters, d.h. bis zu einem Abstand von fünf Kilometern um die in Etappe 1 genehmigten Vorschläge geologischer Standortgebiete platziert werden. Zu Beginn der Etappe 2 legte die Nagra potenzielle Standortvorschläge für diese Oberflächenanlagen vor (NTB 11-01). Gegenwärtig erarbeitet sie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Regionen Pläne für die genaue Lage und Ausgestaltung der Oberflächenanlagen (Regionale Partizipation).
Ausgehend von den geologischen Standortgebieten der Etappe 1 haben die Entsorgungspflichtigen potenzielle Standorte für die unterirdischen Lagerbereiche und die Oberflächenanlagen unter Berücksichtigung von Sicherheit und technischer Machbarkeit sowie raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekten zu identifizieren und zu bewerten.
Von diesen Standorten schlagen sie mindestens je zwei Standorte für das HAA- und das SMA-Lager zur Aufnahme in den Sachplan als Zwischenergebnis vor. Die Entsorgungspflichtigen ergänzen dazu die in Etappe 1 vorgenommene kriterienbezogene Bewertung von Sicherheit und technischer Machbarkeit durch quantitative provisorische Sicherheitsanalysen gemäss den Vorgaben des ENSI (ENSI 33/075). Bereits vorher klärte die Nagra mit dem ENSI ab, welche ergänzenden Untersuchungen notwendig sind (NTB 10-01), um provisorische Sicherheitsanalysen und einen sicherheitstechnischen Vergleich zu erlauben. Das ENSI kam zum Schluss (ENSI 33/115), dass die verfügbaren geologischen Informationen zusammen mit den von der Nagra vorgeschlagenen zusätzlichen Untersuchungen und den vom ENSI geforderten Ergänzungen dafür ausreichen.
Auf Grundlage der Vorschläge der Nagra, der Überprüfungen durch die Bundesbehörden sowie der Vernehmlassung entschied der Bundesrat mit dem Abschluss von Etappe 2 im November 2018 Folgendes:
Das ENSI, unterstützt von der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung EGT, überprüft und beurteilt die von den Entsorgungspflichtigen getroffene Auswahl aus sicherheitstechnischer Sicht. Die Resultate der provisorischen Sicherheitsanalysen werden anhand der Sicherheitsanforderungen der Richtlinie ENSI-G03 und der Anhänge I und III (Konzeptteil Sachplan) bewertet. Sie prüft auch für jeden Standort, ob die vorhandenen Kenntnisse und allfälligen Ungewissheiten die Durchführung einer provisorischen Sicherheitsanalyse erlauben. Die verwendeten geologischen Daten (z.B. Wirtgesteinsausdehnung, hydraulische Durchlässigkeit, erwartete hydraulische Gradienten, Geochemie) müssen die Situation am Standort adäquat wiedergeben und die vorhandenen Ungewissheiten berücksichtigen. Das Ergebnis der Überprüfung hält das ENSI in einem Gutachten fest. Die Kommission Nukleare Sicherheit KNS verfasst eine Stellungnahme zum Gutachten des ENSI. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE beurteilt die raumplanerischen Aspekte und das Bundesamt für Umwelt BAFU die Umweltaspekte.
Das ENSI stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, dass die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens weiter zu untersuchen sind.
Anfang Juni hat das Technische Forum Sicherheit TFS im Rahmen einer Fachsitzung Detailfragen zum Vorschlag zur Einengung der Standortgebiete in Etappe 2 des Sachplanverfahrens vertieft behandelt.
Auf Anfrage des Kantons Aargau hat das ENSI die Auswirkungen der Hebung des Schwarzwaldgebirges analysiert. Die Hebung erfolgt sehr langsam. Dies geht aus der Antwort hervor, die im Technischen Forum Sicherheit verabschiedet wurde.
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra hat ihre Vorschläge für mindestens zwei Standortgebiete pro Lagertyp eingereicht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI wird diese nun im Detail prüfen und Anfang 2016 dazu Stellung nehmen.
Der geologische Kenntnisstand zu den 41 Forderungen des ENSI ist ausreichend. Dies ist das Ergebnis von elf Fachsitzungen mit Expertengremien des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager. Die beteiligten Experten beurteilen den Ablauf und die Ergebnisse der Fachsitzungen als positiv.
Das ENSI hat das Gutachten zum Standortgebiet Wellenberg, das heute vom Kanton Nidwalden veröffentlicht wurde, analysiert. Es kommt zum Schluss, dass sich daraus keine Korrekturen der bisherigen Bewertung ergeben. Die Aussagen aus dem Bericht sollen jedoch bei der Prüfung in Etappe 2 des Sachplanverfahrens berücksichtigt werden.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI und die Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung EGT laden am Freitag, 14. Februar 2014 zu einem Symposium an der ETH Zürich ein. Das Symposium bietet einen Überblick über den heutigen Wissensstand für geologische Tiefenlager in tonreichen Gesteinen.