Das ENSI schlägt Nördlich Lägern zur weiteren Untersuchung vor
Das ENSI stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, dass die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens weiter zu untersuchen sind.
Zu einem geologischen Tiefenlager gehören auch Oberflächenanlagen. Die Oberflächenanlagen können innerhalb des sogenannten Planungsperimeters, d.h. bis zu einem Abstand von fünf Kilometern um die in Etappe 1 genehmigten Vorschläge geologischer Standortgebiete platziert werden. Zu Beginn der Etappe 2 legte die Nagra potenzielle Standortvorschläge für diese Oberflächenanlagen vor (NTB 11-01). Gegenwärtig erarbeitet sie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Regionen Pläne für die genaue Lage und Ausgestaltung der Oberflächenanlagen (Regionale Partizipation).
Ausgehend von den geologischen Standortgebieten der Etappe 1 haben die Entsorgungspflichtigen potenzielle Standorte für die unterirdischen Lagerbereiche und die Oberflächenanlagen unter Berücksichtigung von Sicherheit und technischer Machbarkeit sowie raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekten zu identifizieren und zu bewerten.
Von diesen Standorten schlagen sie mindestens je zwei Standorte für das HAA- und das SMA-Lager zur Aufnahme in den Sachplan als Zwischenergebnis vor. Die Entsorgungspflichtigen ergänzen dazu die in Etappe 1 vorgenommene kriterienbezogene Bewertung von Sicherheit und technischer Machbarkeit durch quantitative provisorische Sicherheitsanalysen gemäss den Vorgaben des ENSI (ENSI 33/075). Bereits vorher klärte die Nagra mit dem ENSI ab, welche ergänzenden Untersuchungen notwendig sind (NTB 10-01), um provisorische Sicherheitsanalysen und einen sicherheitstechnischen Vergleich zu erlauben. Das ENSI kam zum Schluss (ENSI 33/115), dass die verfügbaren geologischen Informationen zusammen mit den von der Nagra vorgeschlagenen zusätzlichen Untersuchungen und den vom ENSI geforderten Ergänzungen dafür ausreichen.
Auf Grundlage der Vorschläge der Nagra, der Überprüfungen durch die Bundesbehörden sowie der Vernehmlassung entschied der Bundesrat mit dem Abschluss von Etappe 2 im November 2018 Folgendes:
Das ENSI, unterstützt von der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung EGT, überprüft und beurteilt die von den Entsorgungspflichtigen getroffene Auswahl aus sicherheitstechnischer Sicht. Die Resultate der provisorischen Sicherheitsanalysen werden anhand der Sicherheitsanforderungen der Richtlinie ENSI-G03 und der Anhänge I und III (Konzeptteil Sachplan) bewertet. Sie prüft auch für jeden Standort, ob die vorhandenen Kenntnisse und allfälligen Ungewissheiten die Durchführung einer provisorischen Sicherheitsanalyse erlauben. Die verwendeten geologischen Daten (z.B. Wirtgesteinsausdehnung, hydraulische Durchlässigkeit, erwartete hydraulische Gradienten, Geochemie) müssen die Situation am Standort adäquat wiedergeben und die vorhandenen Ungewissheiten berücksichtigen. Das Ergebnis der Überprüfung hält das ENSI in einem Gutachten fest. Die Kommission Nukleare Sicherheit KNS verfasst eine Stellungnahme zum Gutachten des ENSI. Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE beurteilt die raumplanerischen Aspekte und das Bundesamt für Umwelt BAFU die Umweltaspekte.
Das ENSI stimmt dem Vorschlag der Nagra zu, dass die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 des Sachplanverfahrens weiter zu untersuchen sind.
Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2011 veröffentlicht. Neben der Frage der Notwendigkeit ergänzender geologischer Untersuchungen in Etappe 2 des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager bildeten Arbeiten im Zusammenhang mit dem Unfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima Daiichi den zweiten Tätigkeitsschwerpunkt.
Die Expertengruppe Geologische Tiefenlager (EGT) unterstützt das ENSI in übergreifender Zusammenarbeit bei der vertieften Überprüfung der Sicherheit der vorgeschlagenen Tiefenlager. Prof. Dr. Simon Löw, Professor für Ingenieurgeologie am Geologischen Institut der ETH Zürich und Präsident der EGT, stand dazu Rede und Antwort.
Geologische Tiefenlager brauchen an der Erdoberfläche eine Anlage, in der die Abfälle in Empfang genommen und für die Einlagerung vorbereitet werden, und Erschliessungsbauwerke in Form einer Rampe oder eines Schachts. Das ENSI trägt die Gesamtverantwortung für die sicherheitstechnische Beurteilung der geologischen Standortgebiete und Standorte.
Mit dem „Sachplan geologische Tiefenlager“ sucht die Schweiz in drei Etappen nach einem Standort für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle. Mit dem gestrigen Entscheid des Bundesrats ist nun die erste Etappe abgeschlossen und Etappe 2 beginnt. Der Bundesrat hat beschlossen, dass alle sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete in Etappe 2 sicherheitstechnisch vertieft untersucht werden sollen.
Radioaktive Abfälle müssen in der Schweiz gemäss dem Kernenergiegesetz grundsätzlich in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden. Dies ist die international anerkannt beste Methode, um die Abfälle langfristig und sicher zu entsorgen. Die Erforschung der noch offenen Fragen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle wird deshalb intensiv vorangetrieben – auch vom ENSI.