Strahlenschutz

Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Per­so­nals, der Bevölkerung und der Um­gebung der Kernanlagen vor ionisierender Strahlung. Hier liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Strahlenmesstechnik und Radioanalytik.

Hintergrundartikel

Radioaktivität macht vor Landesgrenzen keinen Halt. Umso wichtiger ist die internationale Zusammenarbeit. Die Schweiz hat bilaterale Kooperationen mit mehreren Ländern und ist Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA, der Kernenergieagentur NEA innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD sowie der Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities HERCA, welche dem Strahlenschutz hohe Priorität einräumen.

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Für die Aufsicht über den Strahlenschutz in der Schweiz sind das Bundesamt für Gesundheit BAG, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zuständig. Diese drei Stellen teilen sich unterschiedliche Bereiche des Strahlenschutzes.

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