Strahlenschutz
Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umgebung der Kernanlagen vor ionisierender Strahlung. Hier liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Strahlenmesstechnik und Radioanalytik.
Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umgebung der Kernanlagen vor ionisierender Strahlung. Hier liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Strahlenmesstechnik und Radioanalytik.
Zusammen mit dem Kühlkreislauf des Wassers macht der Reaktordruckbehälter die zweite Barriere zum Einschluss von radioaktiven Stoffen aus.
Die Brennstoffpellets werden in Metallrohre gefüllt. Zusammen mit der Brennstoffmatrix sind die Hüllrohre die erste Barriere zum Einschluss von radioaktiven Stoffen in Kernkraftwerken.
Der Brennstoff wird vor der Verwendung in Kernkraftwerken zu Pellets gepresst und mittels Sinterprozess verdichtet. Durch diesen Prozess wird der Brennstoff in ein keramisches Material umgewandelt, welches in der Lage ist, die beim Betrieb entstehenden Spaltprodukte in der sogenannten Brennstoffmatrix zurückzuhalten.
Das Barrierenprinzip hat zum Ziel, Strahlenquellen in Kernanlagen mehrfach einzuschliessen. Wie bei den Schichten einer Zwiebel sorgen voneinander unabhängige Barrieren dafür, dass die Gefahr von Strahlenquellen für Mensch und Umwelt minimiert wird.
Radioaktivität macht vor Landesgrenzen keinen Halt. Umso wichtiger ist die internationale Zusammenarbeit. Die Schweiz hat bilaterale Kooperationen mit mehreren Ländern und ist Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA, der Kernenergieagentur NEA innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD sowie der Heads of the European Radiological Protection Competent Authorities HERCA, welche dem Strahlenschutz hohe Priorität einräumen.
Für die Aufsicht über den Strahlenschutz in der Schweiz sind das Bundesamt für Gesundheit BAG, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zuständig. Diese drei Stellen teilen sich unterschiedliche Bereiche des Strahlenschutzes.
Die prioritäre Verantwortung für die Sicherheit von Kernanlagen liegt beim jeweiligen Betreiber. Dieser delegiert die Aufgaben im Strahlenschutz an geschultes Personal, deren Ausbildung anerkennungspflichtig ist. Die Aufgaben der Kernanlage und von weiteren Stellen sind klar verteilt.
Die Einhaltung von Dosisgrenzwerten für Mitarbeiter von Kernanlagen sowie für die umliegende Bevölkerung wird radiologisch überwacht. Mitarbeiter von Kernanlagen müssen Personendosimeter tragen.
Der Strahlenschutz ist in Kernanlagen stark reglementiert. Beim Bau der Anlagen sowie bei der täglichen Handhabung gibt es zahlreiche Massnahmen, welche den Schutz von Personal und Umwelt vor ionisierender Strahlung zum Ziel haben.