Strahlenschutz
Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umgebung der Kernanlagen vor ionisierender Strahlung. Hier liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Strahlenmesstechnik und Radioanalytik.
Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Personals, der Bevölkerung und der Umgebung der Kernanlagen vor ionisierender Strahlung. Hier liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Strahlenmesstechnik und Radioanalytik.
Während eines Sommergewitters nach einer längeren Trockenperiode steigen meist auch die Messwerte der MADUK-Sonden rund um die Kernkraftwerke in der Schweiz an. Dies hat in der Regel nichts mit dem benachbarten KKW zu tun.
In Kernkraftwerken kann nach Betriebsstörungen eine Reaktorschnellabschaltung ausgelöst werden, um die Sicherheit der Anlage weiterhin zu gewährleisten. Wenn die Anlage bereits nach kurzer Zeit wieder in Betrieb genommen werden kann, ist dies bei Siedewasserreaktoren mit einer kurzfristig erhöhten Freisetzung von radioaktiven Gasen verbunden.
Strahlenschutz beginnt stets damit, unnötige Exposition zu vermeiden. Eine Leitidee des Strahlenschutzes lautet denn auch: die Strahlenbelastung von Menschen soll so gering wie vernünftigerweise erreichbar gehalten werden. Wir führen in den Kernkraftwerken und in deren Umgebung regelmässig Messungen durch, auch unangemeldet.
Die Schweizer Kernkraftwerke halten die Grenzwerte für Abgaben von radioaktiven Stoffen ein. Dies zeigen die Berichte und die bilanzierten Daten, die das ENSI jährlich publiziert.
Künftige Oberflächenanlagen eines geologischen Tiefenlagers müssen hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen. Nicht nur der Normalbetrieb, sondern auch Störfälle müssen beherrscht werden.
Jährlich finden rund 50 Transporte mit radioaktiven Stoffen im Aufsichtsbereich des ENSI statt. Strahlenschutzvorkehrungen sorgen dabei für eine optimale Sicherheit für Mensch und Umwelt. Absender müssen zudem Strenge Anforderungen vor und während dem Transport erfüllen.
Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG) Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (StSV) Verordnung vom 26. April 2017 über die Ausbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung) Verordnung vom 26. April 2017 über die Personendosimetrie (Dosimetrieverordnung) Verordnung vom 26. April 2017 über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (Strahlenschutz-Anlagenverordnung) Verordnung vom 22. […]
Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Diese Abgaben sind für jede Anlage mit klaren Limiten geregelt und so angesetzt, dass die Dosis selbst bei Ausschöpfen der Limiten für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Kernkraftwerke gesetzeskonform ist.
Beim Schutz von Kernkraftwerken geht es in erster Linie darum, die radiologischen Auswirkungen für Mensch und Umwelt auch im Notfall tief zu halten. Entsprechend hat der Gesetzgeber Grenzwerte für die Freisetzung von Radioaktivität festgelegt. Die Betreiber müssen bei ihren Sicherheitsnachweisen belegen, dass sie diese einhalten.