Strahlenschutz

Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Per­so­nals, der Bevölkerung und der Um­gebung der Kernanlagen vor ionisierender Strahlung. Hier liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Strahlenmesstechnik und Radioanalytik.

Hintergrundartikel

Strahlenschutz

Strahlenschutz beginnt stets damit, unnötige Exposition zu vermeiden. Eine Leitidee des Strahlenschutzes lautet denn auch: die Strahlenbelastung von Menschen soll so gering wie vernünftigerweise erreichbar gehalten werden. Wir führen in den Kernkraftwerken und in deren Umgebung regelmässig Messungen durch, auch unangemeldet.

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Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG) Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (StSV) Verordnung vom 26. April 2017 über die Ausbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung) Verordnung vom 26. April 2017 über die Personendosimetrie (Dosimetrieverordnung) Verordnung vom 26. April 2017 über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (Strahlenschutz-Anlagenverordnung) Verordnung vom 22. […]

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Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Diese Abgaben sind für jede Anlage mit klaren Limiten geregelt und so angesetzt, dass die Dosis selbst bei Ausschöpfen der Limiten für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Kernkraftwerke gesetzeskonform ist.

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