HSK erteilt ZWILAG die Freigabe für den Betrieb der Lagerhalle
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erteilte heute (18. Juni 2001) der ZWILAG, der Betreiberin des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen, die Freigabe für den Betrieb der Lagerhalle für hochradioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente.
Bau und Betrieb der freigegebenen Lagerhalle sowie weiterer Anlagenteile wurden vom Bundesrat am 21. August 1996 bewilligt. Die Betriebsbewilligung für die Abfallbehandlungsanlagen des Zentralen Zwischenlagers, also die Konditionierungsanlage und den Verbrennungsofen, wurde am 6. März 2000 erteilt. Die Bewilligungen enthalten Auflagen, die teilweise vor Beginn der Einlagerung radioaktiver Abfälle, teilweise während der ganzen Betriebsdauer zu erfüllen sind. Die HSK hat zu prüfen, ob die Bedingungen und Forderungen der Auflagen durch die Betreiberin beachtet wurden. Sind die Auflagen erfüllt, dann erteilt sie die Freigabe. Bestimmungen in den Auflagen betreffen u.a. das Vorliegen eines aktualisierten Sicherheitsberichtes, die Installation eines Systems zur Überwachung der Dichtheit der eingelagerten Behälter und die Inbetriebnahme von Messsystemen zur Überwachung der Abgaben radioaktiver Stoffe über das Abwasser und die Abluft an die Umwelt.
Vor einer Freigabe versichert sich die HSK auch, dass die gebaute Anlage, die Betriebsorganisation und die betrieblichen Sicherheitsvorkehrungen den Angaben im Sicherheitsbericht, den Gesuchsunterlagen und den Forderungen und Hinweisen in den HSK-Gutachten entsprechen. Demzufolge hatte die ZWILAG die notwendigen Betriebsdokumente und Verfahrensvorschriften auszuarbeiten, die Funktionstests für die Einrichtungen durchzuführen und ein Konzept für die Ausbildung des Betriebspersonals zu erstellen.
Ein Hinweis im Gutachten der HSK vom Dezember 1995 besagt, dass alle Funktionen innerhalb der Organisation durch eine ausreichende Zahl kompetenter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erfüllt werden müssen. Die HSK hat für die Freigabe des Betriebes darauf bestanden, dass eine genügend grosse und kompetente Mannschaft zur Verfügung steht. Bei der Prüfung der Eigenschaften der für eine Einlagerung vorgesehenen Transport- und Lagerbehälter stellte die HSK fest, dass die Angaben im Sicherheitsbericht zu den Temperaturen der Behälter mit der Realität nicht mehr übereinstimmten. Vor einer Freigabe hat die HSK daher verlangt, dass ZWILAG geeignete Massnahmen ergreift oder die Eignung der Hallenstrukturen für die höheren Temperaturen nachweist. Letzteres wurde gemacht.
Die HSK hat sich auf Grund der eingereichten Unterlagen, weiterer von ihr verlangter Nachweise und eigener Inspektionen davon überzeugt, dass die Auflagen der Betriebsbewilligung und die Forderungen und Hinweise aus den HSK-Gutachten erfüllt sind. Die Fragen zum Personalbestand und den Behältertemperaturen konnten gelöst werden. Die HSK hat daher die Freigabe für den Betrieb der Lagerhalle für hochaktive Abfälle (abgebrannte Brennelemente, Kokillen mit verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, Abfälle aus dem ehemaligen Versuchsatomkraftwerk Lucens) am 18. Juni 2001 erteilt. Die Einlagerung eines jeden Behälters erfordert weiterhin eine Freigabe durch die HSK. Es ist vorgesehen, dass die erste Anlieferung eines Behälters mit abgebrannten Brennelementen aus dem Kernkraftwerk Leibstadt Anfang Juli erfolgt.
Weiterführende Informationen sind im nachfolgenden Presserohstoff zu finden.
HSK; Würenlingen, 18. Juni 2001
Presserohstoff zur Freigabe der HSK an ZWILAG
Freigabe für die Lagerhalle für hochaktive Abfälle
Welche Anlagenteile wurden konkret freigegeben, welche noch nicht?
Die Betriebsfreigabe der HSK an die ZWILAG am 18. Juni 2001 für die Hallen des Zentralen Zwischenlagers für radioaktive Abfälle in Würenlingen betrifft die folgenden Anlagenteile:
- Gebäude E (Empfangsbereich)
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Gebäude H (Lager für hochaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente; HAAHalle)
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Gebäude Z (Heisse Zelle)
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Garderobe des Gebäudes K und unterirdische Gänge für den Zutritt zu den Gebäuden E, H, Z
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Gebäude X (Umladestation)
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Gebäude N (Nebenanlagen)
Noch keine Freigabe für den Betrieb haben erhalten: die Konditionierungsanlage, die Verbrennungs- und Schmelzanlage sowie das Lager M für mittelaktive Abfälle.
Behältertemperaturen: Es ist von den Lieferanten vorgesehen, in der HAALagerhalle auch Lagerbehälter einzulagern, die höhere Behältertemperaturen resp. Oberflächentemperaturen als die ursprünglich vorgesehenen 60 Grad Celsius aufweisen. Unter welchen Bedingungen können solche wärmeren Behälter in die Halle gestellt werden? Wie wirken sich höhere Temperaturen auf die Baustruktur aus?
Der im Bewilligungsverfahren angegebene Auslegungswert der Temperatur der Bodenplatte der Lagerhalle beträgt 60 °C. In der Folge entstand eine Diskrepanz, indem für die Einlagerung Lagerbehälter ausgewählt wurden, die höhere Temperaturen auf den Boden übertragen, als ursprünglich vorgesehen.
Es sind grundsätzlich verschiedene technische Massnahmen möglich, um die Auswirkungen von hohen Behältertemperaturen im Griff zu halten: Einlegen von Wärmedämm- oder Isolationsmatten auf den Hallenboden; Gitterrost als Unterlage unter den Behältern; geringere Beladung (weniger Brennelemente) pro Lagerbehälter oder aber nachweisen, dass der Hallenboden die bautechnischen Anforderungen auch bei höheren Temperaturen erfüllt.
Die ZWILAG hat mit den zusätzlich von der HSK geforderten, technischen Berichten aufgezeigt, dass die Baustrukturen so aufgebaut und dimensioniert sind, dass sie genügend Reserven aufweisen, um auch Behälter mit Temperaturen von 120 Grad ohne zusätzliche Massnahmen aufzunehmen.
Die Stahlbetonplatte der Lagerhalle weist im Mittelteil eine Stärke von 1 Meter und im Randbereich von 2 Metern auf. Auf der Oberseite des Hallenbodens ist ein 10 Zentimeter dicker und leicht bewehrter Zementbelag aufgebracht. Es existieren in der Baufachliteratur zahlreiche Angaben über das Verhalten von Beton bei höheren Temperaturen, die auf entsprechenden Versuchen basieren (Stichwort: Brandlasten). Daraus geht hervor, dass die erhöhten Temperaturen keine unzulässigen Schädigungen am Hallenboden und an den tragenden Baustrukturen hervorrufen.
Wie steht es mit der Kühlung der Behälter und der damit verbundenen Wärmeabfuhr?
Die ZWILAG hat den Nachweis geführt, dass auch bei vollbeladener Lagerhalle die Baustrukturen ihre Funktion erfüllen und die Wärmeabfuhr gewährleistet ist. Dieser Nachweis wurde mit den heute bekannten Behältertypen aufgezeigt.
In der Anfangsphase, wenn die HAA-Lagerhalle erst zu einem kleinen Teil mit Lagerbehältern belegt ist, wird die Wärmeabgabe durch benachbarte Lagerbehälter nicht behindert. In einer späteren Phase, wenn viele Behälter in der Halle stehen werden, sind die Aktivitäten und Temperaturen der in den ersten Betriebsjahren eingelagerten Behälter bereits deutlich tiefer als zu Beginn. Da die Einlagerung der Behälter über mehrere Jahre hinweg erfolgen wird, entwickelt sich auch die Luftströmung und die Erwärmung der Halle entsprechend langsam. Mit einem Lagerkonzept, das die Wärmeleistung der einzelnen Behälter auf Grund ihrer Beladung und ihres Alters berücksichtigt, kann die Temperaturverteilung der Lagerhalle im zulässigen Bereich gehalten werden.
Wie steht es mit der Langzeitsicherheit der Behälter?
Die Behälter mit abgebrannten Brennelementen oder Glaskokillen werden längere Zeit (40 Jahre oder mehr) im Zentralen Zwischenlager stehen. Was ist vorgesehen, wenn unerwartete Schäden (z.B. Leckagen an der Dichtung, nachlassende Abschirmwirkung des Neutronenmoderators) auftreten?
Die Behälter werden auf Dichtheit und Dosisleistung überwacht. Eine sich abzeichnende Verschlechterung kann daher rechtzeitig erkannt werden. Das Zentrale Zwischenlager besitzt eine Heisse Zelle, an die zwei Behälter gleichzeitig angedockt werden können. Somit können jederzeit Brennelemente oder Glaskokillen aus einem schadhaften Behälter in einen neuen Behälter umgeladen werden.
Braucht es zum Einlagern von Transport- und Lagerbehältern noch weitere Freigaben?
Ja, für jeden Transport und für jede Einlagerung braucht es entsprechende Zustimmungen respektive Freigaben der HSK. Dabei überprüft die HSK insbesondere, ob die sicherheitstechnischen Anforderungen für Dosisleistung, Transportfähigkeit, Temperaturen im Lagergut, Dichtheit der Behälter und Überwachung, Unterkritikalität, Störfalltüchtigkeit und Qualitätssicherung erfüllt sind. Ausserdem wird der Einfluss der Behältertemperatur auf das Bauwerk überprüft.
Welche Behältertypen sind schon freigegeben?
Die HSK wird der ZWILAG voraussichtlich in Bälde die Freigabe für die Einlagerung eines Behälters vom Typ NT97L erteilen. Mit diesem Behälter wird die erste Einlagerung von Brennelementen aus dem KKW Leibstadt erfolgen. Später ist auch die Verwendung von Behältern des Typs Castor HAW 20/28 CG vorgesehen. Sie werden verglaste Abfälle enthalten, die die Kernkraftwerke Gösgen und Beznau aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage von La Hague in die Schweiz zurücknehmen müssen.
Personalsituation: Der Personalbestand der ZWILAG war zu knapp. Wie sieht es heute damit aus?
Die HSK hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass der Anzahl und der Qualifizierung des ZWILAG-Personals bei der Inbetriebnahme des Zwischenlagers grosse Bedeutung zukommt. Dies hatte die HSK sinngemäss auch in ihrem Gutachten vom Dezember 1995 erwähnt.
ZWILAG hat die HSK im April 2001 darüber informiert, dass ihr Verwaltungsrat entschieden habe, den Personalbestand der ZWILAG um acht Personen aufzustocken und die Stellvertretungen der einzelnen Positionen, insbesondere der leitenden Angestellten, konkret zu definieren. Die neuen Stellen können ab sofort besetzt werden.
Die HSK anerkennt, dass ZWILAG die nötigen Entscheide getroffen hat. Bis zur definitiven Besetzung der offenen Stellen muss ZWILAG in einer Übergangsregelung geschultes Fachpersonal aus den Kernkraftwerken rekrutieren, um die Einlagerung der Lagerbehälter einwandfrei vornehmen zu können. Der Betrieb der nun freigegebenen Anlagenteile, wovon die Lagerhalle das Hauptgebäude darstellt, kann von ZWILAG in der jetzigen personellen Besetzung mit Unterstützung von KKW-Personal bewältigt werden.
Welche Auswirkungen auf die Verarbeitung von radioaktiven Abfällen hat die verspätete Inbetriebnahme der ZWILAG-Anlage?
Bei der Verarbeitung und der Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle gibt es bis heute in der Schweiz keine Verzögerungen oder Nichterfüllung von sicherheitsrelevanten (Lagerungs-) Arbeiten. Die Verarbeitung und Zwischenlagerung erfolgt bei den Kernkraftwerken.
Vorgesehen war ursprünglich, dass die periodische Verpressungsaktion der pressbaren radioaktiven Abfälle aus den schweizerischen Kernkraftwerken dieses Jahr im ZWILAG durchgeführt würde. Da die Anlage aber im Frühjahr noch keine Freigabe hatte, wurde mit Zustimmung der HSK beschlossen, diese Aktion – wie in früheren Jahren – im Kernkraftwerk Leibstadt durchzuführen. Diese Verpressungskampagne ist derzeit noch im Gange.
Nachdem nun ZWILAG im Besitz der Freigabe für die Lagerhalle ist, können ab sofort Einlagerungen von abgebrannten Brennelementen direkt aus den schweizerischen Kernkraftwerken und von verglasten hochaktiven Abfällen aus den Wiederaufarbeitungsanlagen vorgenommen werden. Hierzu braucht es (wie oben erwähnt) allerdings jeweils pro Transport und Lagerbehälter eine entsprechende Freigabe der HSK.