Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK)

Die Deutsch-Schweizerische Kommission für die Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DSK) hat ihre jährliche Hauptsitzung vom 29. bis 31. Oktober 2003 in Garching (Deutschland) abgehalten. Neben dem Informationsaustausch über die Sicherheit der Kernanlagen und den Strahlenschutz in beiden Ländern, waren der Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung der grenznahen Kernanlagen, die aktuellen organisatorischen Änderungen bei Behörden und Betreibern in Baden-Württemberg, die Konsequenzen des neuen schweizerischen Kernenergiegesetzes sowie die laufenden Arbeiten zum Entsorgungsnachweis die wichtigsten Diskussionsthemen. Entgegen früherer Ankündigungen wird die DSK keinen Bericht zum Entsorgungsnachweis verfassen. Die Sitzung wurde gemeinsam geleitet von Dieter Majer, Ministerialdirigent im deutschen Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Dr. Ulrich Schmocker, Direktor der schweizerischen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK).

Die DSK wurde im Jahre 1982 auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Mitglieder der Kommission sind Vertreter der schweizerischen und deutschen Bundesstellen, der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg und des Kantons Aargau.

Die gegenseitige Information über die betriebliche Sicherheit der Kernkraftwerke ergab, dass sowohl in den deutschen als auch in den schweizerischen Kernkraftwerken ein hoher Sicherheitsstand besteht. Die DSK begrüsst und unterstützt die Arbeiten und Massnahmen der deutschen und schweizerischen Behörden zur gegenseitigen Information und zum Schutz der Bevölkerung bei den grenznahen Kernanlagen. Insbesondere sollen die Massnahmen bei Störfällen auf beiden Seiten des Rheins weiter harmonisiert und der Datenaustausch noch weiter verbessert werden.

Sowohl bei der nuklearen Aufsichtsbehörde Baden-Württembergs als auch bei den Betreibern der baden-württembergischen Kernanlagen sind aktuell wichtige organisatorische Änderungen im Gange. Unter anderem soll damit sichergestellt werden, dass für den sicheren Betrieb der Kernanlagen nebst den technischen auch organisatorische und menschliche Aspekte ausreichend berücksichtigt werden. Dieselbe Zielsetzung verfolgt auch die geplante Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems in allen deutschen Kernkraftwerken. Die Schweizer Seite informierte ihrerseits über die auf diesem Gebiet ergriffenen Massnahmen. Dazu gehören die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen sowie der bewusste Umgang mit dem Thema Sicherheitskultur. Mit der Einführung der Integrierten Aufsichtsstrategie wird die HSK die Wirkung, die Ausgewogenheit und die Nachvollziehbarkeit ihrer Tätigkeiten in den Mittelpunkt stellen.

Die Schweizer Seite informierte über den aktuellen Stand zum Entsorgungsnachweis, der die grundsätzliche Machbarkeit der geologischen Tiefenlagerung der hochradioaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle in der Schweiz aufzeigen soll und ein wesentlicher Schritt im Entsorgungsprogramm darstellt. Der Entsorgungsnachweis wurde im Dezember 2002 von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (NAGRA) den zuständigen Behörden eingereicht. Zurzeit erarbeitet die HSK dazu ein Gutachten. Zusätzlich werden die Eidgenössische Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) und eine internationale Expertengruppe der OECD eine Stellungnahme zum Entsorgungsnachweis ausarbeiten. Entgegen früherer Ankündigungen wird die DSK auf Empfehlung des BMU keinen eigenen Bericht zum Entsorgungsnachweis verfassen.