Die HSK veröffentlicht ihre jährlichen Berichte 2004

Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) nimmt in ihrer Berichterstattung Stellung zur Sicherheit der schweizerischen Kernanlagen im Jahre 2004. Sie kommt zum Schluss, dass der Zustand der Kernanlagen und deren Betriebsführung gut sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die HSK legt in ihrem Aufsichtsbericht über die nukleare Sicherheit in den Kernanlagen dar, dass die Mengen der an die Umgebung abgegebenen radioaktiven Stoffe an den vier Standorten der Kernkraftwerke sowie am Zentralen Zwischenlager in Würenlingen und am Paul Scherrer Institut (PSI) im Berichtsjahr 2004 weit unterhalb der behördlich festgelegten Grenzwerte lagen. Sie ergaben eine maximale, berechnete Dosis von weniger als 1 Prozent der natürlichen jährlichen Strahlenexposition. Ebenso sind die Kollektivdosen des Personals (Summe der individuellen Strahlendosen aller beschäftigten Personen) wiederum tief.

Guter Gesamteindruck zur nuklearen Sicherheit

Die HSK äussert sich in ihrem Aufsichtsbericht 2004 zu Zustand, Betrieb, Organisation und Führung der schweizerischen Kernanlagen. Ihr Gesamteindruck zur nuklearen Sicherheit in allen Anlagen ist gut. Die Betriebsführung und Organisation in allen Werken entsprachen den Vorschriften.

Die HSK klassierte nach ihren Richtlinien 8 (im Vorjahr 14) Vorkommnisse in den Kernkraftwerken (KKW). Bezogen auf die einzelnen Werke sind dies: zwei Vorkommnisse im KKW Beznau, eines im KKW Mühleberg, eines im KKW Gösgen und vier im KKW Leibstadt. Zwei der Vorkommnisse im KKW Leibstadt wurden auf der internationalen Störfall-Bewertungsskala INES (Stufen 0 bis 7) der Stufe 1 zugeordnet, nämlich zwei Fehler beim Wiederanfahren Ende Mai 2004 nach einer Zwischenabstellung. Dabei wurde im einen Fall der Aufheizgradient des Reaktorkühlmittels nicht eingehalten und im andern Fall wurden die Isolationsklappen des Drywells irrtümlich offen gelassen. Unter den acht Vorkommnissen befinden sich vier Reaktorschnellabschaltungen, zwei im Block 1 des KKW Beznau sowie je eine im KKW Mühleberg und im KKW Leibstadt. Die Sicherheit der Anlagen sowie der Strahlenschutz von Personal und Bevölkerung waren durch die Vorkommnisse nicht beeinträchtigt.

Testbetrieb mit Verbrennung von radioaktiven Abfällen im ZWILAG-Ofen

Die Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) führte im Februar und März 2005 einen mehrwöchigen Probebetrieb mit dem Hochtemperaturofen durch. Es wurden 191 Fässer mit Rohabfällen aller Abfalllieferanten verarbeitet. Wegen erneuten Betriebsstörungen konnte ZWILAG die gesetzten Ziele nicht vollständig erreichen. Der letzte Abguss der Glasschmelze konnte nicht ausgeführt werden. Die grundsätzliche Funktionstüchtigkeit des Ofens ist nicht in Frage gestellt. Die HSK bewertet das Ergebnis dieses Probebetriebs als zufrieden stellend.

Konferenz zum Übereinkommen über nukleare Sicherheit

Vom 11. – 22. April 2005 fand bei der Internationalen Atomenergie Agentur (IAEA) in Wien die 3. Konferenz zur „Convention on Nuclear Safety“ statt. Rund 50 Länder berichteten über ihre Massnahmen zur Erfüllung der Konvention. Deren wichtigste Ziele sind eine unabhängige Aufsichtsbehörde, ein vollständiges nationales Regelwerk entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik und dessen Umsetzung in der Praxis bei der Aufsicht über die Kernkraftwerke. Damit wird eine hohe Sicherheit in den Kernkraftwerken gewährleistet. Die Schweiz erfüllt alle diese Vorgaben. Sie wurde von den teilnehmenden Ländern als gutes Beispiel für ihre moderne Aufsichtspraxis hervorgehoben. Die nächste Konferenz zur Convention on Nuclear Safety wird im April 2008 wiederum in Wien stattfinden. Der Bericht der Schweiz zum Übereinkommen kann unter www.hsk.ch eingesehen werden.

Neues Gesetz seit 1. Februar 2005

Am 1. Februar 2005 traten das neue Kernenergiegesetz (KEG) und die neue Kernenergieverordnung (KEV) in Kraft. Mehrjährige Anstrengungen für eine neue Kernenergiegesetzgebung konnten abgeschlossen werden. Damit verfügt die Schweiz nun über eine moderne Gesetzgebung, worin alle wichtigen Aspekte im nuklearen Bereich geregelt sind. Auch im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle sind im KEG und in der KEV umfassende Vorgaben nun rechtlich festgelegt. Betroffene können nun zum Beispiel Entscheide der Bewilligungsbehörden gerichtlich anfechten. Damit erfüllt die Schweiz auch eine wichtige, in vielen Bereichen national und international übliche Forderung.

Erstes FLAG-Jahr für die HSK

Das Berichtsjahr 2004 stand für die HSK im Zeichen der Umstellung auf „Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget“ (FLAG). Diese erfolgte offiziell per 1. Januar 2004. Die nötigen administrativen und organisatorischen Anpassungsarbeiten wurden ohne Schwierigkeiten vorgenommen. Die neue Art der Verwaltungsführung bietet die notwendige Kompetenz und Flexibilität, um die HSK effektiv und effizient zu leiten und den sich ständig ändernden Bedingungen rasch und optimal anzupassen.

Erweiterte Berichterstattung der HSK

Die HSK baut ihre Berichterstattung aus. Seit diesem Jahr veröffentlicht sie vier Berichte, nämlich Aufsichtsbericht, Geschäftsbericht, Erfahrungs- und Forschungsbericht sowie Strahlenschutzbericht. Der neue Aufsichtsbericht löst dabei den bisherigen Jahresbericht ab.

Die drei soeben veröffentlichten Berichte der HSK (Aufsichtsbericht, Erfahrungs- und Forschungsbericht, Geschäftsbericht) sind bei HSK unter der Postadresse „HSK, Informationsdienst, 5232 Villigen – HSK“ erhältlich. Der vierte Bericht, der Strahlenschutzbericht, wird einen Monat später erscheinen. Die HSK publiziert ihre Berichte auch im Internet unter der Web-Adresse www.hsk.